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Gespräche zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und Landesregierung zu Corona und Kommunalfinanzen

Die hessischen Kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung haben ihre Gespräche zur Unterstützung der Kommunalfinanzen fortgesetzt (wir berichteten zu den Gesprächen im Eildienst Nr. 10 – ED 218 – vom 18.9.2020).

Hierzu ist folgender Sachstand zu vermelden:

„In dem vom Hessischen Landtag beschlossenen Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ sind 2,5 Mrd. Euro zur Stärkung der Partnerschaft mit den hessischen Kommunen vorgesehen. In den vergangenen Wochen hat es zur konkreten Mittelverwendung vertrauensvolle Gespräche zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden gegeben. Bereits erzielte Ergebnisse werden nun von den Gremien der Beteiligten beraten. Am Ende dieser Beratungen werden Landesregierung und Kommunale Familie gemeinsam die Öffentlichkeit informieren. Dies soll noch im November geschehen.“

In der Diskussion mit dem HMdF hat sich eine sog. Große-Brocken-Liste herauskristallisiert, die Gegenstand der weiteren Erörterungen ist. Die Liste umfasst die folgenden Punkte und Volumina:

  • Stabilisierung KFA (Hintergrund: Wegschmelzender Stabilitätsansatz) – hier ist ein Volumen von bis zu 1.393 Mio. Euro im Gespräch.
  • Kompensation Gewerbesteuerausfälle (bereits ausgezahlt, 661 Mio. Euro Landesanteil zulasten des Sondervermögens nach GZSG)
  • Starke Heimat Hessen / Heimatumlage; hier führen die Ausfälle bei der Gewerbesteuer dazu, dass ca. 182 Mio. Euro benötigt werden, um das Programm fortzuführen,
  • Familienleistungsausgleich: § 62 HFAG geht davon aus, dass die dort geregelte Umsatzsteuerbeteiligung der Kommunen ab 2020 entsprechend dem Umsatzsteueraufkommen regelmäßig wächst. Durch die aktuellen Verwerfungen bei den Steuereinnahmen wird diese Erwartung sich aber nicht erfüllen. Hier wird eine Glättung auf einen Zuwachs von 3% jährlich in Betracht gezogen.
  • Krankenhäuser: Hier hatte das Land im Zuge der Corona-Pandemie zugelassen, dass Investitionszuweisungen zur Liquiditätssicherung verwendet werden. Diskutiert werden Krankenhausfördermittel i.H.v. 120 Mio. Euro zzgl. 40 Mio. Euro aus dem „Krankenhauszukunftsfonds“ des Bundes.
  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Die zuständigen Träger verzeichnen erhebliche Fahrgeldausfälle von schätzungsweise 430 Mio. Euro.
  • Kommunale Investitionen (z.B. Kitas, Straßen, Schienenwege); hier steht insbesondere eine Aufstockung der Bundesmittel für Kita-Investitionen im Raum.
  • Kompensation ausgefallener Kita-Beiträge. Hier hat das Präsidium des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sich offen gezeigt für eine Pauschallösung.

Das Präsidium des Hessischen Städte- und Gemeindebundes hatte in seiner Sitzung vom 3.9.2020 nach intensiver Erörterung die Große-Brocken-Liste als Grundlage für die weiteren Erörterungen mit dem Land einstimmig gebilligt (vgl. den Hinweis im Eildienst Nr. 10 – ED 214 vom 18.9.2020).

Auf dieser Grundlage sind weitere Erörterungen erfolgt, deren Ergebnisse nunmehr auf Seiten des Landes und der Kommunalen Spitzenverbände erörtert werden.

Gegenstand der Erörterungen sind insbesondere Maßnahmen zur Stützung des Volumens des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) deutlich oberhalb der unabdingbaren finanziellen Mindestausstattung und eine planungssichere und stabile Aufteilung der Teilschlüsselmassen:

Diagramm KFA-Masse

Die zusätzlichen Mittel ermöglichen eine deutliche Stützung des Volumens der allgemeinen Finanzzuweisungen. Diese würden bei Abschluss einer derartigen Vereinbarung für die Zeit bis einschl. 2024 in einem festen Verhältnis aufgeteilt. Das HFAG könnte dann dergestalt geändert werden, dass die oben dargestellten Volumina der Finanzausgleichsmasse ebenso wie das Aufteilungsverhältnis der Teilschlüsselmassen festgeschrieben werden.

Sobald es einen definitiven Sachstand gibt, werden wir darüber erneut auf den gewohnten Wegen berichten.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 1.2-Dr.R.

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