Startseite Gesetzliche Neuregelungen Gemeindehaushaltsrecht – Änderung von GemHVO und Hinweisen zu HGO und GemHVO

Gesetzliche Neuregelungen Gemeindehaushaltsrecht – Änderung von GemHVO und Hinweisen zu HGO und GemHVO

Mit dem

  • Gesetz zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der hessischen Kommunen bei liquiditätswirksamen Vorgängen und zur Förderung von Investitionen vom 25. April 2018 (GVBl. S. 59) und dem
  • Gesetz zur Neuregelung zur Erhebung von Straßenbeiträgen vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247)

sind einige Vorschriften zum Haushaltsrecht in HGO und GemHVO geändert worden. Wie bereits im Eildiensten Nr. 7 – ED 121 vom 29.06.2017 Nr. 8 – ED 150 vom 20.07.2017 berichtet, plant das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) Neufassungen der erläuternden Hinweise zu HGO und GemHVO. Die 2017 vorgelegten Vorschläge sind aufgrund der eingetretenen gesetzlichen Änderungen teilweise zu überarbeiten. Das HMdIS hat entsprechende Vorschläge für das 2. Halbjahr 2018 in Aussicht gestellt.

Des weiteren ist laut HMdIS eine weitere (kleinere) Änderung der GemHVO beabsichtigt, insbesondere betreffend die Regelungen zur Aufbewahrungsfrist von Belegen und zur Angleichung der GemHVO an die Neuregelung der steuerrechtlichen GWG-Grenzen, wobei das Ministerium bereits eine Anwendung der steuerrechtlichen Neuregelungen ab dem Haushaltsjahr 2018 für zulässig erklärt hat (vgl. Eildienst Nr. 9 – ED 168 – vom 17.08.2017).

Über den weiteren Verlauf der Angelegenheiten werden wir natürlich berichten.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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