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Gesetzliche Absicherung der kommunalen Mandatsträger*innen bei der Unfallkasse Hessen

Die neue Legislaturperiode hat die Unfallkasse Hessen zum Anlass genommen, um darauf hinzuweisen, dass die kommunalen Mandatsträger*innen nach den Rechtsgrundlagen des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) gesetzlich unfallversichert sind, wenn sie in der Ausübung ihres Amts einen Körper- oder Gesundheitsschaden erleiden. Um den neu gewählten Mandatsträger*innen den umfassenden Unfallschutz und die Aufgaben und Leistungen der Unfallkasse Hessen zu erläutern, hat die Unfallkasse Hessen den Kommunen eine aktualisierte Information „Schutz und Leistungen für kommunale Mandatsträger*innen in Hessen“ zur Verfügung gestellt (digitale Form siehe Anlage).

In den nächsten Tagen erhalten Sie von der Unfallkasse Hessen auf dem Postweg auch noch Flyer in Papierform zur direkten Weitergabe an die gewählten Mandatsträger*innen.

Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Katrin Weis von der Unfallkasse Hessen (k.weis@ukh.de) zur Verfügung.

Wir bitten um Beachtung.

 

Anlage

 

Abteilung 2.1 – Mai/Adr

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