Startseite Gesetzesentwurf zur Verschiebung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung von August auf Dezember 2025

Gesetzesentwurf zur Verschiebung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung von August auf Dezember 2025

Wir möchten auf folgende Informationen sowie den Entwurf des „Gesetzes zur Umsetzung der Haushaltsvorgaben bei der Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in dem Jahr 2025“ des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hinweisen. Der Gesetzentwurf wurde am 11.12.2024 in den Hessischen Landtag eingebracht (LT-Drs. 21/1469 vom 10.12.2024)

Er sieht eine Verschiebung der zum 1. August 2025 vorgesehenen Verbesserungen in der
 Besoldung und Versorgung um vier Monate auf den 1. Dezember 2025 vor: 

  1. Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter
  • Erhöhung der Grundgehaltssätze, des Familienzuschlags, der Amtszulagen und der allgemeinen Stellenzulage einheitlich um 5,5 Prozent.
  • Erhöhung der Mehrarbeitsvergütungssätze / pauschale Abgeltung von Rufbereitschaft um 5,5 Prozent.
  1. Versorgungsberechtigte Personen
  • Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge grundsätzlich um 5,5 Prozent.
  • Erhöhung der Beträge des Unfallausgleichs und der Kindererziehungszuschläge
    um 5,5 Prozent.
  1. Anwärterinnen und Anwärter
  • Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 5,5 Prozent.

Über den weiteren Fortgang werden wir informieren.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju

 

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