Der Vorsitzende des Hauptausschusses des Hessischen Landtages hat dem Hessischen Städte- und Gemeindebund einen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Art. 73 der Verfassung des Landes Hessen (Aktives Wahlrecht ab 16 bei Landtagswahlen) – Drucks. 20/9505 – vorgelegt.
Inhalt des Gesetzenzwurfes ist es, das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. Eine Änderung des passiven Wahlrechtes bei Landtagswahlen ist nicht vorgesehen.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat sich inhaltlich gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen und im Wesentlichen ausgeführt, dass eine einheitliche Regelung über das Mindestwahlalter bei den Wahlen an verschiedenen Ebenen erhalten bleiben und abgewartet werden sollte, ob auf Bundesebene eine entsprechende Initiative erfolgt. Die Stellungnahme ist auf der Homepage des Hessischen Städte- und Gemeindebundes unter „Stellungnahmen“ und „Fachinformationen Wahlen“ eingestellt.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
2.1 Adr/Sie
