Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) Drucksache 19/853 vorgelegt.
Dazu ist eine Anhörung im Sozial- und Integrationsausschusses des hessischen Landtages am 13. November 2014 vorgesehen. Schriftliche Stellungnahmen müssen bis zum 5.11.2014 eingereicht werden.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Standards aus der neu geregelten Rahmenvereinbarung Integration gesetzlich abgesichert werden. Ferner soll ein weiterer Förderbetrag für lange Öffnungszeiten und eine weitere Förderung für kleine Einrichtungen mit zwei – drei Gruppen sowie ein anderer Stichtag zur Förderung neuer Einrichtungen vorgesehen werden.
Die gesetzliche Verankerung der höheren Förderung ( die zugesagten und auch im Haushalt 2014 schon vorgesehenen 10 Mio Euro ) haben auch die kommunalen Spitzenverbände mit dem Schreiben vom 28.07. 2014 an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gefordert. Eine gesetzliche Festschreibung der Standards in § 25d HKJGB ,wobei es im Wesentlichen um die Platzreduzierungen geht, jedoch nicht. Dies war Inhalt der Rahmenvereinbarung und wurde von Verhandlungspartnern jeweils ausgehandelt.
Die kommunalen Spitzenverbände haben aber keine Verdoppelung der Pauschale nach § 32 Abs. 5 HKJGB von 2340,-€ auf 4680,-€ , wie im SPD-Entwurf vorgesehen gefordert, sondern eine Änderung der Platzförderung nach § 32 Abs. 2 HKJGB , wonach für die Betreuung des behinderten Kindes zusätzlich der zweifache Betrag der Platzförderung gezahlt werden soll. Dies beruht auf der Überlegung, dass wegen der Betreuung des behinderten Kindes Plätze wegfallen, die damit kompensiert werden sollen.
Gegen die im Übrigen im Gesetzentwurf vorgesehenen Erweiterungen wie die zusätzliche Förderung für längere Öffnungszeiten von mehr als 45 Stunden, und die Erweiterung der Klein-Kita-Pauschale auf zwei und dreigruppige Einrichtungen, wenn die Maximalgröße von 25 Kindern um mehr als 10% unterschritten wird, ist sicherlich nichts einzuwenden.
Ob es sinnvoll ist den Stichtag für die Berechnung der Förderung für neue Kitas mit erstmaliger Betriebserlaubnis vom 1.März auf den 1. Oktober zu verschieben, bedarf der weiteren Diskussion.
Um kurzfristige Stellungnahmen dazu per E-Mail an hsgb@hsgb.de bis zum 31.10.2014 wird gebeten. Den Text des Gesetzesentwurf finden Sie im Anhang
