Startseite Gesetz zur Stärkung der finanziellen Ausstattung bei der Flüchtlingsunterbringung im Staatsanzeiger veröffentlicht

Gesetz zur Stärkung der finanziellen Ausstattung bei der Flüchtlingsunterbringung im Staatsanzeiger veröffentlicht

Am 27.12.2017 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) Nr. 29 das Gesetz zur Stärkung der finanziellen Ausstattung bei der Flüchtlingsunterbringung veröffentlicht. Das GVBl. ist im Internet frei zugänglich einsehbar unter

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html#default:0

Mit diesem Gesetz will der Landesgesetzgeber die mit den Kommunalen Spitzenverbänden im Kompromiss von Anfang des Jahres 2017 gefundenen Eckpunkte nunmehr rückwirkend zum 01.01.2017 umsetzen. Informationen zu dem Kompromiss sind abrufbar unter

https://finanzen.hessen.de/presse/pressemitteilung/land-und-kommunale-familie-einigen-sich-zu-lag-pauschalen

Dieser Kompromiss ist in der HSGZ Nr. 5/2017 S. 141 ff. einer kritischen Bewertung unterzogen worden.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat sich – wie auch schon in den Jahren 2015 und 2016 – klar gegenüber der Landesregierung und den Regierungsfraktionen positioniert und eine ausreichende Berücksichtigung der Belange und Interessen der kreisangehörigen Kommunen eingefordert. Die Stellungnahme der Geschäftsstelle gegenüber dem Hessischen Landtag ist als Anlage zur Kenntnis beigefügt.

Der Hessische Landesgesetzgeber hat mit der Verabschiedung des auf dem Entwurf des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration beruhenden Gesetzes in dieser Angelegenheit zum wiederholten Mal die berechtigten Interessen der kreisangehörigen Kommunen an einer klaren Zuständigkeitsabgrenzung und Finanzierungsverantwortung ignoriert.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Anlage:  ED 5 Landtag Flüchtlingsunterbringung.pdf

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