Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat u.a. den Kommunalen Spitzenverbänden den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts der Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten (PsychKHG) zur Anhörung und Stellungnahme bis 17. Juni 2016 zugeleitet. Mit dem Gesetzentwurf soll das veraltete Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- und alkoholsüchtiger Personen (HFEG) abgelöst werden.
Für den Antrag auf die Unterbringung und die Zuführung sollen nach § 16 Abs. 2 PsychKHG-E neben den im PsychKHG geregelten Sozialpsychiatrischen Diensten die Gemeindevorstände bleiben. Befindet sich eine Person bereits im psychiatrischen Krankenhaus, kann auch dieses den Antrag stellen.
Der Gesetzentwurf kann auf unserer Homepage www.hsgb.de in der Rubrik Fachinformationen/Soziales und Gesundheit heruntergeladen werden. Sollten Sie Anmerkungen zum Gesetzentwurf haben, bitten wir, diese bis zum
10. Juni 2016
an unsere Geschäftsstelle zu übermitteln.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
