Startseite Gesetz über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025)

Gesetz über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025)

Die Fraktionen von CDU und SPD im Hessischen Landtag haben in der Mai-Plenarsitzung den Gesetzentwurf für ein Gesetz über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025) in den Landtag eingebracht (Drucks. 21/519).

Als pauschaler Ausgleich für die besonderen finanziellen Belastungen durch die gestiegenen Verbraucherpreise soll den Beamtinnen, Beamten, den Richterinnen und Richtern im Jahr 2024 in drei Schritten eine nach § 3 Nr. 11c des Einkommenssteuergesetzes (EStG) steuerfreie Sonderzahlung gewährt werden. Die Anwärterinnen und Anwärter sowie Personen, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden, erhalten ebenfalls einen finanziellen Ausgleich. Gleiches gilt für versorgungsberechtigte Personen. Die Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger werden außerdem linear zum 1. Februar 2025 um 4,8 Prozentpunkte und zum 1. August um weitere 5,5 Prozentpunkte erhöht.

1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju

 

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