Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. Februar 2017 die Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) im Jahr 2017 beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass die Erhöhungszahl für 2017 in Anpassung an die geschätzte Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens 2017 auf 4,5 Prozentpunkte (2016: 5 Prozentpunkte) festgesetzt wird.
Der Gesamtvervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage beläuft sich damit 2017 auf 68,5 Punkte. Er setzt sich wie folgt zusammen:
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Prozentpunkte |
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Bundesvervielfältiger |
14,5 |
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+ Landesvervielfältiger |
49,5 |
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+ Erhöhungszahl Fonds Deutsche Einheit 2017 |
4,5 |
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= Gesamtvervielfältiger |
68,5 |
Wir bitten um Kenntnisnahme.
