Startseite Gesamtvervielfältiger der Gewerbesteuerumlage beläuft sich 2017 auf 68,5 Punkte

Gesamtvervielfältiger der Gewerbesteuerumlage beläuft sich 2017 auf 68,5 Punkte

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. Februar 2017 die Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) im Jahr 2017 beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass die Erhöhungszahl für 2017 in Anpassung an die geschätzte Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens 2017 auf 4,5 Prozentpunkte (2016: 5 Prozentpunkte) festgesetzt wird.

Der Gesamtvervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage beläuft sich damit 2017 auf 68,5 Punkte. Er setzt sich wie folgt zusammen:

 

Prozentpunkte

Bundesvervielfältiger

14,5

+ Landesvervielfältiger

49,5

+ Erhöhungszahl Fonds Deutsche Einheit 2017

4,5

= Gesamtvervielfältiger

68,5

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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