In unserem Eildienst Nr. 12 – ED 160 vom 14.11.2018 hatten wir über eine gemeinsame Initiative der drei kommunalen Spitzenverbände in Hessen berichtet, wonach mehr Städte und Gemeinden auf einen Gesamtabschluss verzichten dürfen sollen. Danach sollten nur noch Gemeinden mit mehr als 50.000 EW zwingend einen Gesamtabschluss aufstellen müssen, freiwillige Gesamtabschlüsse sollten möglich bleiben.
Im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN für die 20. Wahlperiode des Hessischen Landtags heißt es nunmehr:
„Zur Erleichterung des Verwaltungsaufwandes insbesondere der kleineren Städte und Gemeinden (unter 20.000 EW) wird die derzeitige Pflicht zur Aufstellung eines doppischen Gesamtabschlusses unter Berücksichtigung des jeweiligen Risikos der kommunalen Beteiligung aufgehoben und durch erweiterte Beteiligungsberichte ersetzt.“
Dem Koalitionsvertrag ist allerdings in der einschlägigen Passage (Zeilen 5859 – 5863) nicht entnehmen, warum die von kommunaler Seite vorgeschlagene höhere Einwohnergrenze nicht aufgegriffen wird.
Nach geltendem Recht hat die Gemeinde zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, an dem sie mit mindestens 20 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Abzuwarten bleibt, ob im Zuge einer entsprechenden HGO-Änderung möglicherweise der Kreis der in einen Beteiligungsbericht aufzunehmenden Unternehmen erweitert und in welchem Umfang zusätzliche Angaben vorgegeben werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
