Mit den Erlassen vom 30. Juli 2014 ( IV 4 – 15 i 01.01, wir berichteten im Eildienst Nr. 8 – ED 87 v. 21. August 2018) und vom 29. Juni 2016 (IV 4 – 15 i 01.01, Eildienst Nr. 9 – ED 132 vom 12. Juli 2016) wurden Erleichterungsmöglichkeiten bei der Aufstellung und Prüfung von doppischen Jahresabschlüssen zugelassen. Die Abstimmung der Buchbestände mit den tatsächlich vorhandenen Vermögensgegenständen (Nr. 3 der Hinweise zu § 36 GemHVO) konnte bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 verzichtet werden. Somit sind ab diesem Zeitpunkt wieder Inventuren im Anlagevermögen erforderlich. Die Inventurabläufe sollen verwaltungsnah und einfach gestaltet sein.
Im Rahmen von Veranstaltungen des Freiherr vom Stein-Instituts zum Thema „Inventuren im Anlagevermögen“ soll die praktische Umsetzung dieser Inventuren behandelt werden. Breiten Raum soll dabei der gegenseitige Wissenstransfer einnehmen.
Zur näheren Vorbereitung benötigen wir Praxisinformationen und
-materialien zum Thema „Inventuren im Anlagevermögen“. Deshalb bitten wir Sie um die Zusendung von:
- allgemeinen Konzepten, z. B. Leitlinien, Arbeitshilfen, Dienstanweisungen, zur Inventarisierung und
- Einzelinventuranweisungen, z. B. von durchgeführten Inventuren bei Grundstücken, Gebäuden, Gemeindestraßen.
Bitte unterstützen Sie uns beim Wissenstransfer. Die Praxisinformationen und -materialien senden Sie bitte an folgende E-Mail: dr.rauber@hsgb.de.
Die Thematik soll im Rahmen der Lehrgänge Finanzen im Herbst 2018/Frühjahr 2019 und bei größerem Interesse ggfls. im Rahmen eines Tagesseminars behandelt werden. Deshalb bitten wir um eine kurzfristige Zusendung der Praxisinformationen und -materialien.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
