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Genehmigung von Solaranlagen an bzw. auf Kulturdenkmälern

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat am 6.Oktober 2022 eine Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen an bzw. auf Kulturdenkmälern nach § 2 Abs. 1 und 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) erlassen, nach der eine Genehmigung für Solaranlagen regelmäßig zu erteilen ist. Allenfalls im Falle einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals kommt eine abweichende Entscheidung in Betracht.

Die Richtlinie beinhaltet auch Regelungen, wann eine erhebliche Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals vorliegt, sodass eine Genehmigung für eine Solaranlage ausgeschlossen ist. Des Weiteren macht die Richtlinie Vorgaben, wie eine Verringerung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung erreicht werden kann.

Die Richtlinie haben wir Ihnen im Anhang beigefügt und ist im Staatsanzeiger Hessen (S. 1228) veröffentlicht.

Anlage

Abteilung 2.2 – Vo/SB/YK

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