Inhalt:
Der Umfang der Verkehrssicherungspflichten und haftungsrechtlichen Verantwortlichkeiten bei Wasserflächen findet insbesondere auch vor dem Hintergrund der jüngst ergangenen Rechtsprechung immer mehr an Bedeutung. Dies betrifft natürliche oder künstlich angelegte Seen, Feuerlöschteiche, Regenrückhaltebecken und Badeseen in gleicher Weise. Die Städte und Gemeinden stehen hier immer wieder vor der Frage, welche Maßnahmen zur Verkehrssicherung getroffen werden müssen und welche Verantwortlichkeiten im Schadensfall bestehen.
Das Tagesseminar soll einen Überblick über die allgemeinen Grundsätze des Haftungsrechtes und der Verkehrssicherungspflichten vermitteln. Anhand von praktischen Fallbeispielen sollen die verschiedenen Anforderungen erörtert werden. Dabei sollen auch kommunalrechtliche, strafrechtliche und versicherungsrechtliche Aspekte mit einfließen.
Termin:
Montag, 16.10.2023 von 10.00 Uhr bis 16:00 Uhr (um 9:30 Uhr besteht bereits die Möglichkeit einen Kaffee einzunehmen)
Ort:
Kurhaus Bad Salzhausen Hotel & Gastronomie GmbH, Kurstr. 2, 63667 Nidda – Bad Salzhausen
Zielgruppe:
Das Seminar wendet sich insbesondere an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie an Amtsleiterinnen und Amtsleiter sowie Bedienstete.
Referentinnen / Referenten:
- Ulrike Adrian, Hessischer Städte- und Gemeindebund
- Manuela Siedenschnur, Hessischer Städte- und Gemeindebund
- Ralf Mandernach, Geschäftsstellenleiter Wiesbaden, GVV Kommunalversicherung VVaG
- Claudia Moxter, Thomas Schaaf und Bernd Schmitt, Mitgliedsberater/in GVV Kommunalversicherung VVaG
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt 120,00 Euro pro Person für Mitgliedskommunen des HSGB und 240,00 Euro pro Person für Nichtmitglieder.
In der Teilnahmegebühr inbegriffen sind auch die Handouts, die in der Veranstaltung ausgegeben werden sowie ein Mittagsimbiss.
Die anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.
Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.
Sollten Sie für das Tagesseminar berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Programm erhalten, so sind wir gehalten, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern, wenn Sie an diesem Seminar nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.
Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Seminars vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.
Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.
Anmeldung:
Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das beigefügte Anmeldeformular zu verwenden.
Anmeldeschluss ist der 15.09.2023
Die Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
2.1 Adr/Sie
