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Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass)

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ergänzend zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz den Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) mit Datum vom 02.12.2015 veröffentlicht.

Der Erlass tritt am 01.01.2016 in Kraft. Er wird im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekanntgegeben und in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank veröffentlicht.

Der Erlass ist auch abrufbar auf der Homepage des Hessischen Städte- und Gemeindebundes unter www.hsgb.de/Fachinformationen Vergaberecht.

 

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