Der Gemeinsame Runderlass vom 02. Dezember 2015 (vgl. Eildienst 173 vom 16.12.2015) ist durch einen Änderungserlass vom 27. Juni 2016 (Staatsanzeiger S. 710 ff.) modifiziert worden. Um die Lesbarkeit und Handhabung des – neuen und geänderten Erlasses für die Anwender zu erleichtern, ist der Erlass noch einmal komplett veröffentlicht worden. Der Änderungsmodus ist zusätzlich in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) veröffentlicht.
Der Erlass ist am 12. Juli 2016 in Kraft getreten.
Der Erlass ist auch abrufbar auf der Homepage des Hessischen Städte- und Gemeindebundes unter www.hsgb.de/Fachinformationen/Vergaberecht.
