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Gemeinsame Hinweise zum Datenschutz bei Funkwasserzählern

Wiederholung der SOFORT-INFO vom 11.11.2020

Unter der Rubrik Satzungen auf unserer Homepage könne sie unseren, gemeinsam mit dem LDEW, HStT und VKU erarbeiten, Vorschlag für eine Datenschutz-Information bei der Verwendung von Funkwasserzählern abrufen.

In der o.g. Sofort-Info hatten wir die Datenschutz-Information als pdf.-Anlage beigefügt.

Die datenschutzrechtliche Aufklärung der Betroffenen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten beim Einsatz von Funkwasserzählern sollte nach der in der gemeinsamen hessischen Erklärung „Datenschutzrechtliche Aspekte bei der Nutzung von Funkwasserzählern“ vertretenen Rechtsauffassung gemäß Art. 14 DSGVO regelmäßig erfolgen. Wir berichteten dazu per SOFORT-INFO am 16.04.2020 und im ED 91 vom 13.05.2020.

Wir hoffen, dass Ihnen die nunmehr gemeinsam ausgearbeiteten Hinweise zur Erstellung einer Datenschutzinformation eine abschließende Hilfestellung geben.

Wir weisen darauf hin, dass die Erstellung eines „abschließenden Musters“ aufgrund der vielseitigen unterschiedlichen Verwendung von Funkwasserzählern nicht möglich ist.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Abteilungen 1.2 und 1.3 – Dr.R./Rau./Ju./Wg./Sy./Rö./Ga.

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