Startseite Gemeinsame Erklärung zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Konferenz der Bildungsministerinnen und Bildungsminister der Länder für einen Digitalpakt 2.0

Gemeinsame Erklärung zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Konferenz der Bildungsministerinnen und Bildungsminister der Länder für einen Digitalpakt 2.0

Bund und Länder bekräftigen gemeinsam, dass die zeitgemäße Weiterentwicklung des schulischen Bildungssystems in Deutschland besondere Anstrengungen im Bereich der Digitalisierung erfordert. Sie sind sich darüber einig, dass, anknüpfend an den Erfolg des DigitalPakts Schule (2019-2024), der Digitalpakt 2.0 als Gesamtkonzept für die Digitalisierung der Schulen vereinbart werden soll.

Aufbauend auf den Verhandlungen und Gesprächen der vergangenen Monate wollen Bund und Länder bis Mitte Februar 2025 auf der Grundlage der vorliegenden Entwürfe weitgehend konsentierte Vereinbarungsentwürfe zu allen drei Handlungssträngen vorlegen.

Für diese zentrale Zukunftsaufgabe beabsichtigen Bund und Länder für die Laufzeit von
2025 – 2030 insgesamt 5 Milliarden Euro zu gleichen Teilen einzubringen. Die Länder werden dabei die hälftige Gesamtbeteiligung u.a. durch Anrechnung von auf die Zielsetzungen des Digitalpakt 2.0 gerichteten laufenden und geplanten Ländermaßnahmen (einschließlich der Maßnahmen der Schulträger) über die verschiedenen Handlungsstränge und die gesamte Laufzeit des Digitalpakts 2.0 hinweg erbringen.

Unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen verfassungsmäßigen Zuständigkeiten wollen Bund und Länder drei Handlungsstränge aufsetzen, die gemeinsam den Digitalpakt 2.0 begründen sollen. Jeder der drei Handlungsstränge soll mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen unterlegt werden. Mit einer kohärenten Verknüpfung aller drei Handlungsstränge in einer von Bund und Ländern zu unterzeichnenden Rahmenvereinbarung soll der größtmögliche Wirkungsgrad der eingesetzten Mittel sichergestellt werden.

Handlungsstrang I liegt das gemeinsame Ziel zugrunde, den Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen digitalen Bildungsinfrastruktur an den Schulen in Deutschland weiter voranzutreiben und deren nachhaltige Nutzung zu gewährleisten. Hierzu beabsichtigt der Bund, die Länder mit einer Finanzhilfe nach Artikel 104c Grundgesetz zu unterstützen. Im Rahmen dieser Finanzhilfe stellt der Bund eine Beteiligung mit 2,25 Milliarden Euro in Aussicht. Die Länder einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände wollen sich im Handlungsstrang I mit
500 Millionen Euro am Digitalpakt 2.0 beteiligen. Bund und Länder halten es für sinnvoll und praktikabel, die Ko-Finanzierung über ein Stufenmodell umzusetzen, das in der letzten Stufe in einer Ko-Finanzierungsquote der Länder von 30 Prozent mündet (Bund entsprechend 70 Prozent). Die Bundesmittel sollen in jeweils verbindlichen Jahrestranchen bis zum Ende der Paktlaufzeit einschließlich eines nachgelagerten Abrechnungszeitraums zur Verfügung stehen. Bund und Länder streben eine Nachveranschlagung zum Ende der Paktlaufzeit an, um nachweisbar unverschuldeten Projektverzögerungen Rechnung zu tragen. Die Länder sollen eine Teilnahme finanzschwacher Kommunen ermöglichen. An dem bewährten Instrument der länderübergreifenden Vorhaben aus dem DigitalPakt Schule (2019-2024) soll bedarfsgerecht festgehalten werden. Zur Umsetzung dieses Handlungsstrangs soll eine Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 104c Satz 2 i.V.m. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz geschlossen werden. Die Verteilung der Bundesmittel erfolgt nach Königsteiner Schlüssel. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zum 1. Januar 2025 ist wichtig, damit es zu keinen Verzögerungen bei der Unterstützung der Schulen kommt.

Handlungsstrang II soll die digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung in den Fokus nehmen. Hierzu zählen neben der Weiterentwicklung curricularer Vorgaben die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte sowie die flächendeckende Nutzung und Weiterentwicklung einer länderübergreifenden integrierten digitalen Bildungs(medien)infrastruktur. In diesem Handlungsstrang werden die Länder ihre darauf ausgerichteten bildungspolitischen Maßnahmen im Austausch untereinander und mit dem Bund unter Wahrung der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten weiter forcieren, um gemeinsam gesteckte Ziele systematisch zu erreichen. Dazu prüfen die Länder ihre ländergemeinsamen und ländereigenen Digitalisierungsstrategien mit Blick auf die dynamischen Fortschritte im Bereich der digitalen Technologien, setzen diese konsequent um und entwickeln sie kontinuierlich weiter. Hierzu werden sich Bund und Länder dann regelmäßig im Rahmen der bestehenden Gremien austauschen.

Im Rahmen des Handlungsstrangs III soll eine Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ vereinbart werden. Ziel ist die evidenzbasierte Qualitätsentwicklung der digitalen Lehrkräftebildung sowie die Bereitstellung anwendungsfähiger Konzepte sowie Instrumente für die Schulpraxis vor Ort. Der Bund beabsichtigt zur gemeinsamen Initiative die Förderung ko-konstruktiver qualitätsgesicherter Forschung im Umfang von 250 Mio. Euro auf der Grundlage der Bedarfe der Praxis in Abstimmung mit den Ländern beizutragen. Die Länder steuern den entsprechenden Transfer in die bestehenden Strukturen und in die Breite der Lehrkräftebildung. Damit soll die gemeinsame Initiative zu einem lernförderlichen Unterricht in der digitalen Welt beitragen.

Bund und Länder haben das erklärte Ziel, sowohl eine verlässliche Nutzung der bisherigen und künftigen Investitionen in die IT-Infrastruktur an Schulen zu gewährleisten, als auch mit flankierenden Maßnahmen neue Impulse für den digitalen Wandel im Schulsystem zu setzen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

2.1 Adr

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