Durch das am 31. Januar 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsrecht werden Kommunen bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Bahnkreuzungen und Schienenstrecken deutlich entlastet. Bisher musste eine Kommune bei der Beseitigung von Bahnkreuzungen durch eine Unter- oder Überführung jeweils ein Drittel der Kosten mittragen. Künftig trägt der Bund die Hälfte, die Bahn ein Drittel und das Land, indem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten.
Mit dieser Neuaufstellung der Kosten des Eisenbahnkreuzungsgesetzes kommt es zu einer deutlichen Entlastung von kommunalen Haushalten, wenn Eisenbahnstrecken erneuert oder saniert werden. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass bei der Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen durch Unterführungen und Brücken in der Regel noch umfangreiche Straßenbaukosten auf die Kommunen zukommen. Die Neuregelung erfasst diese Mehrkosten nicht.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw05-de-beschleunigung-planung-678004.
