Das Statistische Bundesamt hat die gemeindescharfen Zahlen zu den integrierten kommunalen Schulden zum Jahresende 2023 veröffentlicht. Die Excel-Tabelle zur integrierten Verschuldung der einzelnen Städte und Gemeinden sortiert nach Bundesland kann über https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/integrierte-schulden-der-gemeinden-und-gemeindeverbaende abgerufen werden. Die integrierte kommunale Verschuldung umfasst die Schulden der Kern- und Extrahaushalte sowie auch sonstige öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bis in tiefe Beteiligungsstufen, die Verschuldung wird dabei anteilmäßig den Kommunen zugeordnet und entsprechend abgebildet.
Nach einer Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder waren die Gemeinden und Gemeindeverbände zum 31.12.2023 mit 322,906 Mrd. Euro beim nicht-öffentlichen Bereich verschuldet, das macht 4.133 Euro/Einw. Im Vergleich zum Jahresanfang 2023 ist die integrierte Verschuldung um 3,0 Prozent angestiegen (im Vorjahreszeitraum lag der Anstieg bei 4,3 %).
Ende 2023 war nach der integrierten Modellrechnung die Pro-Kopf-Verschuldung im Saarland mit 6.178 Euro am höchsten, gefolgt von den Kommunen in Hessen (5.789 €/Einw.). Hinsichtlich des Saarlands sei darauf hingewiesen, dass in den Berichtszeitraum der Saarlandpakt mit der Übernahme von Schulden in Höhe von 791,3 Mrd. Euro fällt. Dennoch wuchs die integrierte Verschuldung um insgesamt 1,8 Prozent an, was statistisch auf einen überproportionalen Anstieg der Schulden der kommunalen Beteiligungen zurückzuführen ist.
Das geringste Schuldenniveau je Einwohner/in hatten die Kommunen in Brandenburg (2.519 €/Einw.) und Sachsen (2.915 €/Einw.). Prozentual war der Anstieg der integrierten Schulden in den Kommunen in Bayern mit +8,6 Prozent zum 1.1.2023 am höchsten, gefolgt von Schleswig-Holstein (+5,0 %). Einzig in Niedersachsen ging die Verschuldung zurück (-3,0 %), mit +8,3 Prozent war hier der Anstieg im Vorjahr jedoch auch besonders hoch.
Die Infografik zum Download finden Sie unter dem folgenden Link: 189_Infografik.png
Wir bitten um Kenntnisnahme.
1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju
