Die Gemeindekassenverordnung (GemKVO) ist nach ihrem § 37 aktuell befristet bis zum 31.12.2024 in Kraft. Die drei Kommunalen Spitzenverbände, das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) und der Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. haben nunmehr eine Arbeitsgruppe konstituiert, die Änderungsbedarfe in dem seit Langem bestehenden Regelwerk identifizieren und Neuregelungsvorschläge formulieren soll. Teilweise wird auch die Auffassung vertreten, dass – wie in einigen Bundesländern – eine Kassenverordnung nicht mehr benötigt werde und örtliche Regelungen zu treffen seien. Erfreulicherweise haben sich auch Mitglieder des HSGB zur Mitarbeit bereit gefunden.
Fragestellungen
Die Arbeitsgruppe hat Unterarbeitsgruppen für drei Themenkreise gebildet:
- Recht: Die rechtlichen Grundlagen sollen mit Blick auf Begrifflichkeiten und das
doppische Haushaltsrecht harmonisiert werden, wo erforderlich. - Sicherheit: Hier sollen notwendige Regelungen zur Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit des Zahlungsverkehrs identifiziert werden.
- Digitale Prozesse: Hier sollen Regelungen zur Digitalisierung von Abläufen evaluiert bzw. erarbeitet werden.
Bitte an die Mitglieder
Der HSGB bittet seine Mitglieder, etwaige praktische Erfahrungen an die Geschäftsstelle
mitzuteilen, in welchen Punkten Vorschriften der GemKVO einer zeitgemäßen Abwicklung der Kassengeschäfte entgegenstehen können.
Ihre Mittteilung mit kurzer Sachverhaltsschilderung bitte an hsgb@hsgb.de.
Einschätzung der Geschäftsstelle
Es ist zu begrüßen, dass das Regelwerk der GemKVO umfassend evaluiert wird. Die immer tief greifendere Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die wachsenden Anforderungen an die IT-Sicherheit dürften dafür sorgen, dass standardisierte Regelungen wie durch eine – ggfls. geänderte – GemKVO nicht entbehrlich werden. Gerade in den komplexen technischen
Bezügen ist eine Standardisierung kaum vermeidbar und hilft bei der Gewährleistung einer stetigen Aufgabenerfüllung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
1.2 Dr.R./Rau/Ju
