Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat am 14.7. die Gesamtbeträge zur Verteilung der Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer sowie zum Familienleistungsausgleich mitgeteilt.
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Gemeindeanteil Einkommensteuer |
Gemeindeanteil Umsatzsteuer |
Gemeindeanteil Familienleistungsausgleich (§ 62 HFAG) |
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2. Quartal 2023 |
1.067.712.504,98 |
164.713.293,51 |
67.500.000,00 |
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2. Quartal 2022 |
988.532.121,16 |
165.563.594,08 |
60.534.599,75 |
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Veränderung in % |
+8,0% |
-0,5% |
Sondereffekt! |
Hinweise zu den Zahlen
Die Zahlen zeigen erneut, dass die regelmäßigen Hinweise des HSGB auf die schwierige Finanzlage insbesondere der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und die daraus resultierende Notwendigkeit deutlich stärkerer finanzieller Unterstützung aus dem Landeshaushalt nur zu berechtigt sind. Angesichts der allgemeinen Preisentwicklung und der absehbaren Tarif- und Besoldungsänderungen ist ein Zuwachs beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auch in der aktuellen Höhe keineswegs das Ende aller finanziellen Sorgen, zumal nicht absehbar ist, wie dauerhaft diese positive Entwicklung ist. Die Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung 2023 gab durchaus Anlass zur Annahme, dass die steuerlichen Haupteinnahmequellen der Kommunen sich etwas positiver entwickeln könnten als in den Orientierungsdaten des HMdIS im vergangenen Herbst dargestellt (s. dazu im Einzelnen die Meldung Nr. 72/2023 vom 30.5.2023).
Wir bitten um Kenntnisnahme.
1.2 Dr.R./Rau/Ju
