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Gemeindeanteile und Familienleistungsausgleich im 1. Quartal 2023

Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat am 17.4. die Gesamtbeträge zur Verteilung der Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer sowie zum Familienleistungsausgleich mitgeteilt.

 

Gemeindeanteil    Einkommensteuer

Gemeindeanteil  Umsatzsteuer

Gemeindeanteil
Familienleistungsausgleich (§ 62 HFAG)

1.      Quartal 2023

1.110.047.220,60

175.310.981,76

67.500.000,00

1.      Quartal 2022

1.124.039.337,19

175.415.776,82

80.396.200,75

Veränderung in %

-1,2%

-0,1%

Sondereffekt!

Hinweise zu den Zahlen

Die Zahlen zeigen erneut, dass die regelmäßigen Hinweise des HSGB auf die schwierige Finanzlage insbesondere der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und die daraus resultierende Notwendigkeit deutlich stärkerer finanzieller Unterstützung aus dem Landeshaushalt nur zu berechtigt sind.

Bei den meisten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die weitaus wichtigste Einnahmequelle. Anders als das Gewerbesteueraufkommen ging diese Haupteinnahmequelle leicht zurück, während die erheblichen Kostensteigerungen natürlich auch bei den Kommunen angekommen sind.

Beim Familienleistungsausgleich machten sich 2022 noch Alt-Regelungen einmalig bemerkbar, die Spitzabrechnungen für Vorjahre vorsah. Durch eine Neufassung von § 62 HFAG und die Sondervorschrift des § 70b Abs. 6 HFAG wurde jedoch der jährliche Zuweisungsbetrag von Jahr zu Jahr ansteigend festgeschrieben, so dass entgegen dem ersten Anschein anhand der oben wiedergegebenen Zahlen diese Zuweisungen regelmäßig steigen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2 Dr.R./Rau/Ju

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