Jetzt ist sie da: Die Zehnte Verordnung zur Änderung der Hessischen Ausführungsverordnung zum Gemeindefinanzreformgesetz vom 15. November 2024 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 63/2024 vom 22.11.2024 verkündet. Sie enthält insbesondere die Schlüsselzahlen für die Gemeindeanteile an Einkommensteuer (Anlage 1) und Umsatzsteuer (Anlage 2). Die Änderungsverordnung tritt rückwirkend zum 1.1.2024 in Kraft.
Die Zuweisungen erfolgen seit Jahresbeginn jedoch bereits in Anwendung der nunmehr auch förmlich per Verordnung festgelegten Schlüsselzahlen 2024-2026. Mit der jetzt veröffentlichten Änderungsverordnung wird die Rechtsgrundlage lediglich noch nachgezogen. Das entspricht der Handhabung, wie sie auch anlässlich früherer Änderungen der Schlüsselzahlen geübt wurde.
1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju
