Startseite Gemeindeanteile im III. Quartal 2023: Erfreuliches Ergebnis mit Sondereffekt

Gemeindeanteile im III. Quartal 2023: Erfreuliches Ergebnis mit Sondereffekt

Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat am 17.10.2023 die Mitteilung über das Aufkommen der Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Zuweisungen wegen des Familienleistungsausgleichs (§ 62 des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes, HFAG i.V.m. § 70b Abs. 6 HFAG) im 3. Quartal 2023 übermittelt. Das im Vergleich zum Vorjahresquartal sehr erfreuliche Ergebnis beim Einkommensteueranteil ist dabei zu einem erheblichen Teil Sondereffekten geschuldet.

Aufkommensentwicklung in Zahlen

 

Gemeindeanteil Einkommensteuer

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

Zuweisungen Familienleistungsausgleich

3. Quartal 2023

958.357.505,77

179.661.749,69

67.500.000,00

3. Quartal 2022

750.547.216,04

171.320.005,51

60.534.599,75

Veränderung der

Quartalsergebnisse in %

+27,7%

+4,9%

+11,5%

Einordnung der Zahlen beim Einkommensteueranteil

Im Jahr 2022 war das Ergebnis des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer extrem niedrig ausgefallen, weil dieses Quartal stark und negativ von steuerlichen Einmal-Maßnahmen wie dem Kinderbonus beeinflusst war. Mit dem nun erzielten Aufkommen wird nicht allein das Aufkommen im Vergleich zum Vorjahresaufkommen, sondern auch zum 3. Quartal 2021 überschritten.

Das in den Orientierungsdaten (vgl. Meldung in HSGB Kompakt Nr. 136/23) in Aussicht gestellte Gesamtaufkommen von 4.227,4 Mio. Euro 2023 erscheint damit durchaus realistisch. Auch bei dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer dürfte das per Orientierungsdaten prognostizierte Aufkommen 2023 allemal erreicht werden.

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