Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat am 15.4.2025 die Daten zum Aufkommen aus den Gemeindeanteilen und dem Familienleistungsausgleich mitgeteilt. Dabei waren erfreulicherweise Zuwächse im Vergleich zum Vorjahresquartal zu verzeichnen.
Die Ergebnisse im Detail
Im Überblick und im Vergleich zum 1. Quartal 2024 stellen sich die Zahlen so dar:
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Gemeindeanteil Einkommensteuer |
Gemeindeanteil Umsatzsteuer |
Zuweisung Familienleistungsausgleich |
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Aufkommen 1. Quartal 2025 |
1.394.488.950,10 |
185.636.530,69 |
71.885.000,00 |
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Veränderung zum Vorjahreszeitraum % |
+9,7 |
+5,2 |
+3,4 |
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Aufkommen 1. Quartal 2024 |
1.270.870.001,27 |
176.438.898,14 |
69.500.000,00 |
Hinweis zum Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer speist sich aus einer Beteiligung der Gemeinden an drei Spielarten der Einkommensbesteuerung, nämlich Lohnsteuer, veranlagter Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer (vgl. § 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes, GFRG).
Laut Monatsbericht für März des Bundesfinanzministeriums (abrufbar: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2025/03/Inhalte/Kapitel-4-Wirtschafts-und-Finanzlage/4-2-steuereinnahmen-februar-2025.html, Stand: 15.4.2025) wird es so erfreulich aber nicht weitergehen. Dort wird ausgeführt:
„Die Einnahmen aus der Lohnsteuer lagen im Februar 2025 um fast 13 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Bei einem Anstieg der Kindergeldzahlungen um rund 1 Prozent gegenüber Februar 2024 (durch die Kindergelderhöhung zu Jahresbeginn 2025) und sehr ähnlichen Beträgen an Altersvorsorgezulage ergab sich dabei ein Anstieg des Bruttoaufkommens der Lohnsteuer von über 10 Prozent. Der starke Aufkommenszuwachs dürfte vor allem auf in den vergangenen Monaten eingetretene tarifvertragliche Lohnerhöhungen zurückzuführen sein. In einer Reihe von Branchen waren Tarifverträge geschlossen worden, die zunächst Zahlungen von Inflationsausgleichsprämien vorsahen und im späteren Verlauf dann vielfach beträchtliche Lohnanpassungen, die auf dem Lohnniveau ohne Inflationsausgleichsprämie aufsetzten. Die Anpassungen des Steuertarifs zum Ausgleich der kalten Progression und zur Freistellung des Existenzminimums durch das Steuerfortentwicklungsgesetz sind dagegen noch nicht im Februaraufkommen sichtbar. Diese steuerlichen Entlastungen dürften den Aufkommensanstieg in den nächsten Monaten mindern. Auch daher ist zu erwarten, dass der Zuwachs des Lohnsteueraufkommens im weiteren Jahresverlauf abflacht. Dazu kommt: Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt mit Blick auf Beschäftigtenzahlen war zuletzt weiterhin bestenfalls seitwärtsgerichtet und dürfte dem Lohnsteueraufkommen aktuell keine Impulse verleihen.“
Besonders hohe Zuwächse zeigten sich bei der Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge. Dieser Teil des Einkommensteueraufkommens legte laut Bundesfinanzministerium bundesweit im Januar und Februar 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 64,9% zu.
1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju
