Startseite Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Zuweisungen Familienleistungsausgleich im III. Quartal 2022

Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Zuweisungen Familienleistungsausgleich im III. Quartal 2022

Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat das Aufkommen der Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Höhe der Zuweisungen für den Familienleistungsausgleich im III. Quartal 2022 mitgeteilt.

 

III. Quartal 2022

III. Quartal 2021

Veränderung zum Vorjahresquartal, %

Gemeindeanteil     Einkommensteuer

750.547.216,04

889.183.450,51

-15,6%

Gemeindeanteil  Umsatzsteuer

171.320.005,51

211.826.068,75

-19,1%

Zuweisungen                        Familienleistungs-
ausgleich

60.534.599,75

59.005.537,25

+2,6%

Der starke Rückgang beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowohl im Vergleich zum Vorquartal (2. Quartal 2022) als auch zum Vorjahresquartal (3. Quartal 2021) erklärt sich aus einer Reihe besonderer Effekte, die sich so im vierten Quartal 2022 so nicht wiederholen dürften.

Im Monatsbericht für September 2022 (Abschnitt „Steuereinnahmen August 2022“, S. 62) führt das Bundesministerium der Finanzen zu diesen Effekten erläuternd aus:

„Im Juli und August führten die aufgrund des hohen Energiepreisniveaus beschlossenen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen (Kinderbonus, Anhebung von Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie die temporäre Absenkung der Energiesteuer) zu Einnahmeminderungen. Dies wird sich in den kommenden Monaten fortsetzen. Insbesondere wird im September die Auszahlung der Energiepreispauschale das Aufkommen von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer zusammen beträchtlich vermindern.“

Laut HMdF ist vor allem die Auszahlung der Energiepreispauschale im September eine zentrale Ursache für den Einbruch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.

Aus Sicht der Geschäftsstelle ist aus den Darlegungen von BMF und HMdF erkennbar, dass der Einbruch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer besondere Gründe hat, die sich so im 4. Quartal 2022 nicht auswirken werden. Insbesondere haben die Orientierungsdaten von HMdIS und HMdF die in der Darstellung des BMF angesprochenen Entlastungsmaßnahmen ausweislich der Erläuterungen im Finanzplanungserlass berücksichtigt. Von daher stellt die aktuelle Entwicklung die Orientierungsdaten inhaltlich nicht in Frage.

Beim Umsatzsteueranteil ist die Lage insofern anders, als die Beteiligung der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen nach § 1 des (Bundes-)Finanzausgleichsgesetzes 2021 gesetzlich erhöht war, diese Erhöhung 2022 nicht mehr in diesem Umfang gewährt wurde. Der Umsatzsteueranteil ist teilweise also nicht durch die geschilderten steuerlichen Maßnahmen niedriger ausgefallen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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