Das Hessische Ministerium der Finanzen hat die Ergebnisse für die o.g. Einnahmequellen für das III. Quartal 2018 mitgeteilt.
Im Vergleich zum Vorjahresquartal 2017 ergibt sich danach folgendes Bild:
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
Kompensation Familienleistungsausgleich |
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III. Quartal 2018 |
771.715.248,08 |
160.926.679,34 |
55.031.993,50 |
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III. Quartal 2017 |
735.031.021,50 |
133.826.329,52 |
54.762.980,00 |
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Veränderung zum Vorjahresquartal |
36.684.226,58 |
27.100.349,82 |
269.013,50 |
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Veränderung in % zum Vorjahresquartal |
4,99% |
20,25% |
0,49% |
Der Finanzplanungserlass (wir berichteten per Rundmail an die Mitgliedsstädte und –gemeinden vom 14.09.2018, der Erlass ist auch in der Internetpräsenz hsgb.de in der Rubrik Fachinformationen / Finanzen Gemeindewirtschaftsrecht abrufbar) weist als voraussichtliches Aufkommen des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer 2018 einen Wert von 3.560,1 Mio. € aus. Damit überträfe das Aufkommen in 2018 den Ist-Wert aus 2017 nur geringfügig. Allerdings würde der aufgrund der Orientierungsdaten aus 2017 zu erwartende Wert leicht übertroffen (vgl. dazu bereits unsere Mitteilung im Eildienst Nr. 7 – ED 108 vom 17.07.2018).
Auf Nachfrage hat das Hessische Ministerium der Finanzen hierzu erläutert, dass vor allem im 1. Halbjahr 2017 insbesondere die Lohn- und Einkommensteuer in Hessen von Einmalfaktoren geprägt waren, die zu einem deutlich überzeichneten Aufkommen bei diesen Steuerarten geführt haben, welches so nicht fortgeschrieben werden konnte.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
