Startseite Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer – Neufestsetzung der Schlüsselzahlen

Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer – Neufestsetzung der Schlüsselzahlen

Die Gemeinden erhalten gemäß Art. 106 Abs. 5 und Abs. 5a GG in Verbindung mit den Regelungen des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG, BGBl. I 2009 S. 502) in Verbindung mit der Hessische Ausführungsverordnung zum Gemeindefinanzreformgesetz (GemFinRef-GAV, GVBl. I 1998, S. 87) zu ihrer Finanzierung einen Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Für die der Verteilung des Aufkommens zu Grunde zu legenden Schlüsselzahlen ist die Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2015, 2016 und 2017 (EStGemAntV 2015/16/17, BGBl. I 2014,S. 1554) maßgebend. Über die turnusmäßig für 2015-2017 anstehende „Neuschlüsselung“ hatten wir auch im Eildienst Nr. 7 – ED 73 vom 25.07.2014 berichtet.

Mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Hessischen Ausführungsverordnung zum Gemeindefinanzreformgesetz vom 16. März 2015 (GVBl. I S. 143 f.) hat der Hessische Verordnungsgeber nunmehr die neue Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer für Hessen festgesetzt. Die Verordnung ist als Anlage zur Kenntnis beigefügt. Die mit ihren Anlagen neugefasste Hessische Ausführungsverordnung zum Gemeindefinanzreformgesetz kann im Internet frei zugänglich unter folgen-dem Link abgerufen werden:

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/t8x/page/bshesprod.psml?pid=Dokumentanzei-ge&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=7&numberofresults=24&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-GemFinRefGAVHE1998rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Nach oben scrollen