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Gemeindeanteile 2023

Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat am 16.1.2024 die Mitteilung über das Aufkommen der Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Zuweisungen wegen des Familienleistungsausgleichs (§ 62 des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes, HFAG i.V.m. § 70b Abs. 6 HFAG) im 4. Quartal 2023 mitgeteilt. Daraus ergibt sich auch das Gesamtaufkommen im Kalenderjahr 2023.

Aufkommensentwicklung in Zahlen

 

Gemeindeanteil Einkommensteuer

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

Zuweisungen
Familienleistungsausgleich

4. Quartal 2023

1.081.085.893,07

176.997.742,67

67.500.000,00

4. Quartal 2022

1.116.550.902,09

173.309.330,88

60.534.599,75

Veränderung der Quartalsergebnisse in %

-3,2%

+2,1%

+11,5%

Gesamtjahr 2023

4.217.203.124,42

696.683.767,63

270.000.000,00

Gesamtjahr 2022

3.979.669.576,48

685.608.707,29

262.000.000,00

Veränderung

der Ergebnisse

im Gesamtjahr, %

+6,0%

+1,6%%

+3,1%

Einordnung der Zahlen
Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entwickelte sich das Aufkommen für das
Gesamtjahr so wie in den im Oktober 2023 bekannt gegebenen Orientierungsdaten vorhergesagt. Unauffällig blieb der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Die Ausgleichsleistungen
Familienleistungsausgleich sind gesetzlich noch bis einschließlich 2024 festgeschrieben
(§ 70b Abs. 6 HFAG).

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2 Dr.R./Rau/Ju

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