Startseite Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Keine Gesetzesinitiative zur Anhebung der Sockelbeträge

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Keine Gesetzesinitiative zur Anhebung der Sockelbeträge

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wird keine Initiative ergreifen, die für die Berechnung der Schlüsselzahlen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer nach § 3 Abs. 1 Satz 4 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) maßgeblichen Sockelbeträge zu erhöhen.

Damit werden auch die Schlüsselzahlen 2021-2023 unter Zugrundelegung der Sockelbeträge von 35.000 bzw. 70.000 Euro festgelegt. Grundlage für die Fortschreibung wird dann die Einkommensteuerstatistik 2016. Gemeindescharfe Modellberechnungen dafür gibt es aber noch nicht.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.

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