Startseite Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Höchstbeträge wohl vor Erhöhung

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Höchstbeträge wohl vor Erhöhung

Die Schlüsselzahlen für die Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer sind für die Jahre 2024-2026 zu ändern. Das sieht das Gemeindefinanzreformgesetz des Bundes (GFRG) vor (wir berichteten mit detaillierten Erläuterungen im HSGB Kompakt vom 17.7.2023, Meldung Nr. 100).

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nunmehr mitgeteilt, dass nach Rückfrage bei den Ländern eine Mehrheit für eine Erhöhung der Höchstbeträge für die Berechnung der Schlüsselzahlen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer absehbar ist. Ein entsprechendes Änderungsgesetz will das BMF auf den Weg bringen.

Damit würden ab Jahresbeginn 2024 die Schlüsselzahlen angewendet, die sich bei Höchstbeträgen von 40.000 und 80.000 Euro ergeben. Diese sind für Mitglieder des HSGB auf unserer Internetseite hsgb.de in der Rubrik Fachinformationen / Finanzen/Gemeindewirtschaftsrecht/
Steuer- und Finanzdaten abrufbar. Sie können nach Auffassung der Geschäftsstelle bereits für die Finanzplanung der kommenden Jahre zu Grunde gelegt werden. Das Land Hessen müsste dann nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene die geänderten Schlüsselzahlen noch förmlich per Rechtsverordnung feststellen. Das dürfte dann im neuen Jahr 2024 geschehen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2 Dr.R./Rau/Ju

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