Startseite Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: BMF für Beibehaltung der Sockelbeträge

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: BMF für Beibehaltung der Sockelbeträge

Die Schlüsselzahlen für die Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer stehen turnusmäßig für 2018 bis 2020 zur Neufestlegung an. Hierzu liegen zwar aktuell noch keine gemeindescharfen Berechnungen vor.

Für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aber auf Grundlage erster Auswertungen der maßgeblichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2013 vorgeschlagen, die bisherigen Sockelbeträge von 35.000 Euro (Ledige) und 70.000 Euro (Verheiratete und Lebenspartner) beizubehalten. Einem mehrheitlichen Ländervotum für eine Erhöhung der Höchstbeträge um eine Stufe auf 40.000/80.000 Euro würde sich der Bund laut BMF allerdings nicht verschließen.

Sobald erste Modellberechnungen für die Schlüsselzahlen der Gemeindeanteile vorliegen, werden wir hierüber selbstverständlich weiter informieren.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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