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GEMA-Tarifveränderungen und neues Handbuch ab 2019

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), die größte Musiknutzervereinbarung in Deutschland, musste in 2018 erneut Tarife bzw. Tarifveränderungen mit der GEMA verhandeln, die sukzessive in 2019 beziehungsweise erst in 2020 zur Anwendung kommen. So erhöhen sich die meisten Tarife (zum Beispiel für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, U-V/ M-V, Musikwiedergaben mittels Tonträger oder Radio in Fitnessstudio und Spielhallen, regelmäßige Musikaufführungen mit Musikern ohne Tanz, ohne Eintrittsgeld und ohne Veranstaltungscharakter (Barpianistentarif), Musikwiedergaben in Fernsehsendungen, Hotelsendetarif etc.) ab dem 01.01.2019 um 2,35 Prozent.

Der Tarif U-St (Stadtfeste, Straßenfeste und sonstige Veranstaltungen im Freien) erhöht sich geringfügig von 82,40 Euro auf 84,35 Euro je 500 qm Veranstaltungsfläche.    

Bei der Flächenberechnung für „sonstige Veranstaltungen im Freien“ wird nur die zur Veranstaltung zugängliche Fläche zugrunde gelegt. Aufgrund mehrjähriger Einführungsphasen kommt es auch in weiteren Tarifen (zum Beispiel mit Hintergrundmusik oder Radio in Gaststätten und in Handelsgeschäften, Musikwiedergaben und Musikkneipen und Discotheken) entsprechend den in den letzten Jahren getroffenen Vereinbarungen zu Tariferhöhungen. Ab dem Jahr 2020 werden dann vor dem Hintergrund ergangener Rechtsprechung die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, bei denen ein Eintrittsgeld erhoben wird, angepasst. Der Tarifsatz je 1 Euro Eintrittsgeld wird sich über einen Zeitraum von 4 Jahren von 6,67 Euro auf 8,50 Euro erhöhen.

Weitere GEMA-Forderungen, die zu Veränderungen und Kostensteigerungen in anderen Tarifen geführt hatten, konnten abgewandelt werden.

Darüber hinaus wurde eine überarbeitete Auflage der gemeinsamen Informationsschrift (GEMA-Handbuch) der BVMV und der GEMA veröffentlicht. Diese Schrift dient als Hilfe und Leitfaden und soll die Anwendung der Tarife erleichtern.

Das GEMA-Handbuch kann als PDF-Datei unter www.dstgb.de (Rubrik: Aktuelles) heruntergeladen werden.

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