Aufgrund vermehrter Anfragen aus dem Mitgliedsbereich sowie der eventuellen Notwendigkeit in der anstehenden Sommerperiode hat der Hessische Städte- und Gemeindebund ein Gefahrenabwehrverordnungsmuster über die Einschränkung des Wasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung erstellt.
Dieser ist im Mitgliederbereich unter der Rubrik „Satzungsmuster“ eingestellt.
Mit der Bitte um Beachtung.
Abteilung 2.1 – Ibr/T.D.
