Nachfolgend geben wir den Inhalt des Schreibens des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 09. März 2015 zur Kenntnis und bitten um entsprechende Beachtung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hinsichtlich der Unterbringung von Asylbewerbern möchte ich Sie darüber informieren, dass es im Hinblick auf die bestehende Gebäudeversicherung zu einer Nutzungsänderung kommen kann, welche wiederum zu einer abweichenden risiko- und versicherungstechnischen Bewertung und in der Folge zu einer Beitragserhöhung der Gebäudeversicherung führen kann.
Es ist deshalb erforderlich, dass die Unterbringung von Asylbewerbern dem jeweiligen Versicherungsunternehmen angezeigt wird, da es ansonsten sogar zum Ausfall des Versicherungsschutzes kommen kann. Aus versicherungstechnischen Gründen hat eine Nutzungsänderung regelmäßig die Kündigung des bestehenden Gebäudeversicherungsvertrages zur Folge, da der Versicherungsvertrag in der bestehenden Form nicht fortgeführt werden kann. Es ist mithin möglich, dass eine solche Vertragskündigung durch das Versicherungsunternehmen erfolgt, ohne dass zeitgleich ein Fortführungsangebot vorgelegt wird.
Ich rate daher dringend, bei der Anmietung und sonstigen Akquise von Gebäuden für die Unterbringung von Asylbewerbern dem jeweiligen Versicherungsunternehmen diese Unterbringung unverzüglich anzuzeigen bzw. dem Vermieter ausdrücklich die Anzeige der Nutzungsänderung nahezulegen. Dem Vermieter wäre dringend anzuraten, sich unverzüglich und aktiv mit dem Versicherungsunternehmen zwecks einer Anschlussversicherung des Gebäudes ins Benehmen zu setzen, um Schwebezustände zu vermeiden.
Dies gilt auch für eigene Gebäude der Kommunen.
Ich bitte Sie um Weiterleistung dieses Schreibens an sämtliche Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und sonstige Stellen, die mit der Akquise oder Anmietung von Asylbewerberunterkünften betraut sind.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
