Das Gesetz unter anderem zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes wurde am 19.10.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Danach soll ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Um die Klimaziele zu erreichen, soll durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes die Wärmewende im Gebäudebereich umgesetzt werden. Dazu ist vorgesehen, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird (vgl. im Übrigen DStGB-Aktuell 3623-06).
Das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung wurde nun am 19.10.2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 280) veröffentlicht. Ausweislich seines Art. 6 tritt es im Wesentlichen am 01.01.2024 in Kraft.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
2.2. MG
