Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2020 das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ – Ganztagsfinanzierungsgesetz, GaFG verabschiedet. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt I 2020, S. 2865 veröffentlicht.
Nach § 4 GaFG stellt der Bund den Ländern sog. Basismittel von je 1 Mrd. € im Jahr 2020 und 2021 zum Ausbau von Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter zur Verfügung. Weitere Mittel erhöhen das Volumen auf bis zu 3,5 Mrd. Euro.
Das Land Hessen hat eine Förderrichtlinie zur Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder umgesetzt (die Förderrichtlinie ist im StAnz. Nr. 13/2021 S. 443 veröffentlicht). Dort ist eine Abwicklung im Schwerpunkt über die kommunalen Schulträger vorgesehen. Dazu gibt es Förderkontingente für die Schulträger.
Diese Mittel werden nach dem sog. „Königsteiner Schlüssel“ auf die Bundesländer verteilt.
Zwischenzeitlich liegt nach Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zumindest ein erster Referentenentwurf für die Umsetzung des geplanten Rechtsanspruches auf einen Ganztagsbetreuungsplatz im Schulkindalter vor. Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung wird für Schulkinder demnach beginnend mit Klassenstufe 1 zum 01.08.2025 eingeführt. Im 4. Jahr (ab 01.08.2028) würde dann der Anspruch für alle Kinder in den Klassenstufen 1 bis – 4 der Grundschule wirksam werden. Für Kinder ab Beginn der 5. Klassenstufe wäre ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Nach Vorstellung des Bundes würde damit der Rechtsanspruch auf einen Schulkindbetreuungsplatz entsprechend den Regelungen für die Kinderbetreuung im Kindergarten- und Krippenalter als Jugendhilfeleistung nach dem SGV VIII ausgestaltet.
Es ist unklar, ob das durchaus ehrgeizige Gesetzgebungsvorhaben noch in der laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestags zur Verabschiedung kommt.
Nach Einschätzung der Geschäftsstelle ist das Gesetzgebungsvorhaben mit Blick auf den bereits bestehenden Fachkräftemangel im Bereich der Kinderbetreuung kritisch zu sehen. Die praktische Umsetzbarkeit steht ernsthaft infrage. Auch in finanzieller Hinsicht würde die Umsetzung die ohnehin schon hohe Dynamik beim Ausgabenwachstum im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe weiter befeuern.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2-Dr.R./Bü./Rau./Ju.
