Während der Fußball-Europameisterschaft 2016 wird es Ausnahmen beim Lärmschutz geben. Damit können auch Fußballspiele, die nach 20 Uhr stattfinden, öffentlich auf Großleinwänden unter freiem Himmel übertragen werden. Dazu beschloss das Bundeskabinett am 23. März 2016 eine vom Bundesumweltministerium vorgelegte Verordnung. Die Kommunen können auf deren Grundlage Ausnahmegenehmigungen für Public-Viewing-Veranstaltungen erteilen.
Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel sei bei Europa- und Weltmeisterschaften mittlerweile Tradition. „Daher wird es auch in diesem Jahr eine eigene Verordnung für das sogenannte Public Viewing geben. Dadurch sind Ausnahmen beim Lärmschutz möglich, gleichzeitig stellen wir einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner sicher. Über die Genehmigung in jedem konkreten Fall müssen die Kommunen entscheiden”, so Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks:
Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die geltenden Lärmschutzstandards aufgrund der späten Anstoßzeiten an vielen Orten nicht eingehalten werden könnten. Die Verordnung erweitert nun den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen sie im Einzelfall zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen. Hierbei berücksichtigen die Kommunen etwa das Publikumsinteresse und die Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf, die Abstände zu Wohnbebauung und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen.
Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen.
Fragen und Antworten zur Public-Viewing-Verordnung finden sich unter
Anmerkung des DStGB
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die für die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich (10. Juni bis 10. Juli 2016) vorgesehene Änderung der Public Viewing-Verordnung.
Danach wird den Städten und Gemeinden auch für späte Spiele eine Möglichkeit zur Genehmigung für „Public-Viewing-Veranstaltungen“ gegeben. Das öffentliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört bei einem herausragenden Ereignis wie der Fußball-Europameisterschaft dazu. Sie stärkt das Gemeinschaftserlebnis und damit auch das Mit-einander unterschiedlicher sozialer Schichten und Kulturen in unseren Städten und Gemeinden.
(Quelle: DStGB Aktuell – Städtebau, Vergabe und Umwelt 1316 vom 1. April 2016)
