Aufgrund der Berichterstattung in der Hessenschau am 10. April 2014 sowie den Pressemitteilungen in den örtlichen Zeitungen möchten wir darüber informieren, dass es am 10.04.2014 zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel bezüglich der Übernahme von Kosten eines Tierschutzvereines kam.
In diesem Verfahren wurde die Berufung zurückgezogen, so dass letztlich das zugrunde liegende Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 27.02.2012 – Az.: 4 K 2064/11.GI – rechtskräftig geworden ist. Eine grundlegende Entscheidung des VGH zu diesem Sachverhalt ist aus diesem Grunde nicht erfolgt. Insofern ist der Darstellung der Tierschutzvereine in der örtlichen Presse zu widersprechen.
Eine generelle Verpflichtung für im Gemeindegebiet aufgefundene Tiere zu sorgen, geht aus der Entscheidung des VG Gießen gerade nicht vor. Vielmehr wird lediglich für den konkreten Einzelfall erörtert, dass dem Verein in dem Zeitraum 2007 und 2008 – als die Gemeinde keinen Pauschalvertrag zur Übernahme von Fundtieren mit dem Tierheim in Gießen geschlossen hatte – ein Aufwendungsersatzanspruch zusteht. In diesem Zeitraum wurden von der Klägerin – TierfreundLich e. V. – die im Gemeindegebiet aufgefundenen Tiere aufgenommen und versorgt. Die von der Klägerin an die Gemeinde übersandten Fundtieranzeigen wurden nicht beachtet.
Da letztlich nicht eindeutig zu klären war, ob es sich im konkreten Fall tatsächlich um Fundtiere bzw. um freilebende als auch ausgesetzte Tiere handelte, nahm das VG Gießen an, dass es sich hier um Fundtiere handelt und insofern der Verein eine Rechtspflicht für die Gemeinde erfüllte. Der Aufwendungerstattungsanspruch wurde aufgrund der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag im Sinne der §§ 677 ff. BGB i. V. m. den Vorschriften über das Fundrecht (§§ 965 ff. BGB) begründet.
Das Gericht hat eindeutig klargestellt, dass sich diese Ansprüche nur auf den Zeitraum stützen, in denen die Gemeinde keinen entsprechenden Vertrag mit einem örtlichen Tierheim bzw. Tierschutzverein geschlossen hat, die sich um die Aufnahme von Fundtieren kümmert. Insofern ist allen Kommunen dringend zu empfehlen, – soweit noch nicht geschehen – mit örtlichen Tierheimen bzw. Tierschutzvereinen Verträge zur Aufnahme von aufgefundenen Tieren im Gemeindegebiet zu schließen. Dieses sollte sodann auch öffentlich bekannt gemacht werden. Insofern sollte bereits auf der Homepage der Kommune deutlich gemacht werden, dass Fundtiere bei dem entsprechenden Tierheim/Tierschutzverein abzugeben sind. Auch sollte dies im amtlichen Bekanntmachungsorgan veröffentlicht werden. Darüber hinaus sollten alle neben dem vertraglich verpflichteten Tierheim/Tierschutzverein tätigen Organisationen, die sich der Aufnahme von Fundtieren verschrieben haben, angeschrieben werden mit dem Hinweis, dass die Fundtiere ausschließlich von Ihrem Vertragspartner betreut und versorgt werden. Im Übrigen sollten die eingehenden Fundtieranzeigen auch überprüft werden und Tiere die sich in anderen Einrichtungen befinden, unverzüglich zum Vertragspartner verbracht werden.
Nur mit dem Abschluss von entsprechenden Fundtier-Pauschalverträgen ist es möglich, eine kostenmäßige Begrenzung der Aufwendungen für aufgefundene Tiere im Gemeindegebiet zu erreichen. Anderenfalls steht zu befürchten, dass Tierärzte und Tierschutzvereinigungen Rechnungen über Operationen bzw. Unterbringung und Versorgung von Fundtieren stellen. Da letztlich eine Abgrenzung zwischen Fundtier, wildlebenden Tier und offensichtlich herrenlosem Tier praktisch nicht möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass derartige Ansprüche von den Verwaltungsgerichten als gerechtfertigt angesehen werden.
Die Entscheidung des VG Gießen werden wir in der Hessischen Städte- und Gemeindezeitung veröffentlichen.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund wird sich für eine generelle Chippflicht mit Registrierung bei Hunden und Katzen sowie die Ermöglichung einer Kastrationspflicht und eines Verbotes bzw. einer Beschränkung des unkontrollierten freien Auslaufs bei freilebenden Katzen einsetzen.
Wir bitten um Beachtung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
