In der Zeit von Januar bis März 2017 werden im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes im Kurhaus-Hotel Bad Salzhausen GmbH, 63667 Nidda Stadtteil Bad Salzhausen
folgende Lehrgänge angeboten:
Lehrgänge für Bürgermeister/innen, Bedienstete, Gemeindevertreter/innen,
Beigeordnete, Ortsbeiräte und Ausländerbeiräte
SEKRETARIAT: 06108/6001-
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09.01. – 11.01.2017 |
Bau- und Planungsrecht (Workshop) |
Frau Loreth |
– 50 |
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16.01. – 18.01.2017 |
Finanzen für Bedienstete |
Frau Seipel |
– 34 |
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18.01. – 20.01.2017 |
Hessische Gemeindeordnung (Grundlehrgang) |
Frau Gass |
– 73 |
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23.01. – 25.01.2017 |
Ordnungsamt |
Frau Jerkovic |
– 43 |
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25.01. – 27.01.2017 |
Bauvertragsrecht (VOB/B) |
Frau Schattner |
– 65 |
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30.01. – 01.02.2017 |
Finanzen für Bedienstete |
Frau Seipel |
– 34 |
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01.02. – 03.02.2017 |
Haupt- und Personalamtsleiter/-innen |
Frau Schröder |
– 56 |
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06.02. – 08.02.2017 |
Stadtverordnetenvorsteher/-innen |
Frau Gass |
– 73 |
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08.02. – 10.02.2017 |
Hessische Gemeindeordnung (Grundlehrgang) |
Frau Gass |
– 73 |
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13.02. – 15.02.2017 |
Bau- und Planungsrecht (Workshop) |
Frau Loreth |
– 50 |
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15.02. – 17.02.2017 |
Haupt- und Personalamtsleiter/-innen |
Frau Schröder |
– 56 |
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20.02. – 22.02.2017 |
Ordnungsamt |
Frau Jerkovic |
– 43 |
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01.03. – 03.03.2017 |
Ordnungsamt |
Frau Jerkovic |
– 43 |
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06.03. – 08.03.2017 |
Finanzen (konzipiert für Mandatsträger) |
Frau Seipel |
– 34 |
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08.03. – 10.03.2017 |
Bürgermeister/-innen |
Frau Wolf |
– 22 |
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13.03. – 15.03.2017 |
KAG Grundlehrgang |
Frau Kolb |
– 62 |
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15.03. – 17.03.2017 |
Haupt- und Personalamtsleiter/-innen |
Frau Schröder |
– 56 |
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20.03. – 22.03.2017 |
KAG Aufbaulehrgang |
Frau Kolb |
– 62 |
Themen der Lehrgänge für Bürgermeister/innen und Bedienstete, Gemeindevertreter/innen, Beigeordnete, Ortsbeiräte und Ausländerbeiräte
Bau- und Planungsrecht (Workshop) (09.01. – 11.01.2017) und (13.02. – 15.02.2017)
- Denkmalschutz in der Bauleitplanung
- Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB
- Umgang mit mängelbehafteten Bebauungsplänen
- Praktische Fälle aus der Rechtsberatung, aktuelle Rechtsprechung
zum Städtebaurecht
Finanzen für Bedienstete (16.01. – 18.01.2017) und (30.01. – 01.02.2017)
- Kommunale Steuern, Abgaben und kommunale Beteiligungen
- Gemeindehaushaltsrecht
- Finanzplanung und Finanzausgleich
Hessische Gemeindeordnung (Grundlehrgang) (18.01. – 20.01.2017) und (08.02. – 10.02.2017) ohne Haushaltsrecht – konzipiert für Mandatsträger
- Aufgaben und Herausforderungen des HSGB
- Mitwirkung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes
im Gesetzgebungsverfahren - Aktuelle Verbands- und kommunalpolitische Themen und wichtige
Gesetzesänderungen - Neuerungen in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
- Grundfragen der Organisation und des Verfahrensablaufs der gemeindlichen
Organe - Zuständigkeit der gemeindlichen Organe
- Sitzungsablauf und Verfahren der Sitzung der Gemeindevertretung
- Überwachungsrechte der Gemeindevertretung
- Rechtsmittel des Gemeindevorstands und des Bürgermeisters gegen Beschlüsse
der gemeindlichen Organe - Fahrtkosten, Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall für Mandatsträger
Ordnungsamt (23.01. – 25.01.2017), (20.02. – 22.02.2017) und (01.03. – 03.03.2017)
- Straßen- und Straßenverkehrsrecht
(Aktuelle Entscheidungen und Fallbeispiele) - Gaststättenrecht/Gewerbeordnung
(Aktuelle Themen des Gewerbe- und Gaststättenrechts, insbesondere des Spiel-
hallenrechts, Vorstellung und Besprechung aktueller Gerichtsentscheidungen) - Brandschutzrecht
(Aktuelle Themen und Rechtsprechung im Brandschutzrecht, Gebührenfragen,
Neuerungen im HBKG und Rechtsverordnungen) - Grundzüge HSOG und Verfügungstechnik
Bauvertragsrecht (VOB/B) Workshop für Fortgeschrittene (25.01. – 27.01.2017)
- Besprechungen und Diskussion aktueller und allgemeiner Themen aus dem Bauver
tragsrecht – VOB/B
Haupt- und Personalamtsleiter/-innen (01.02. – 03.02.2017), (15.02. – 17.02.2017) und (15.03. – 17.03.2017)
Aktuelles aus dem Bereich des Kommunalverfassungsrechts und Kommunalwahlrechts
- Aktuelle kommunalrechtliche Rechtsprechung
- Novelle der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
- Erfahrungen Kommunalwahl 2016
- Überwachungsrechte der Gemeindevertretung
Aktuelles aus dem Arbeits- und Beamtenrecht sowie aus dem Sozialrecht
(Kinder- und Jugendhilferecht)
- Neues aus der BAG-Rechtsprechung und Neues aus dem Kinder- und
Jugendhilferecht
good practice Beispiele
- Digitale Gremienarbeit
- Social Media Guidelines
- „MIT POMMES sparen!“
Aktuelle Themen aus dem Arbeitsrecht bzw. aktuelle Entscheidungen
Stadtverordnetenvorsteher/-innen Vorsitzende/-r der Gemeindevertretung
Kommunalverfassungsrecht (06.02. – 08.02.2017)
- Aufgaben und Herausforderungen des HSGB
- Mitwirkung des HSGB in Gesetzgebungsverfahren
- Aktuelle verbands- und kommunalpolitische Themen und wichtige Gesetzes-
änderungen - Neuerungen in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
- Zuständigkeiten der gemeindlichen Organe und Gremien
- Sitzungsablauf und Verfahren der Sitzung der Gemeindevertretung aus Sicht der
oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung - Fragen zur Mustergeschäftsordnung des HSGB
- Ordnungsmaßnahmen der bzw. des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
- Verfahrensablauf bei Rechtsmitteln des Bürgermeisters bzw. des Gemeindevor-
standes gegen Beschlüsse der Gemeindevertretung - Interessenwiderstreit nach § 25 HGO bei gemeindlichen Beratungen
Finanzen (konzipiert für Mandatsträger/-innen) (06.03. – 08.03.2017)*
- Finanzausstattung der Kommunen
- Grundzüge des Gemeindehaushaltsrechts
- Erfolgsfaktoren für den dauerhaften Haushaltsausgleich
Bürgermeister/innen (08.03. – 10.03.2017)
- Aktuelle verbands- und kommunalpolitische Themen
- eGovernment – Modeerscheinung oder Innovationstreiber
- Aktuelle Entwicklungen zu kommunalrelevanten Gesetzesvorhaben und
Informationen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport - Gedächtnistraining – Freie Rede
– Speichern eines Tagesplans / Argumentationsketten
– 30 Namen und Gesichter erinnern
– Schnelles Erfassen von Vorträgen, Verhandlungen und Gesprächen
– Konzentrationssteigerung um 70%
– Trennung Wesentliches von Unwesentlichem
– Effiziente Lern- und Kommunikations-Techniken - Welchen Beitrag kann eine moderne Finanzkontrolle für die Stabilisierung der kommunalen Haushalte leisten?
KAG (Grundlehrgang) (13.03. – 15.03.2017)
- Einführung in das Satzungs- und Verfahrensrecht
- Einführung in das Erschließungs- und Straßenbeitragsrecht
- Einführung in das Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen
- Einführung in das Gebührenrecht
KAG (Aufbaulehrgang) (20.03. – 22.03.2017)
- Erschließungsbeiträge
- Straßenbeiträge
- Wasser- und Abwasserbeiträge
- Kostenerstattung für Wasser- und Abwasseranschlussleitungen
- Wasser- und Abwassergebühren
Wichtige Hinweise:
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir Ihre Anmeldung als verbindlich ansehen und bitten Sie, diese
bis zum Freitag, 18. November 2016
an die Geschäftsstelle zu senden.
Zu- bzw. Absagen sowie die genauen Zeit- und Arbeitspläne werden Ihnen ca. 1 Monat vor Lehrgangsbeginn zugeschickt.
Grundsätzlich möchten wir darauf aufmerksam machen, dass wir die Personen, die bei den Herbstlehrgängen 2016 nicht berücksichtigt werden konnten, vorrangig berücksichtigen werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Teilnehmer/innen erneut anmelden müssen.
Beiliegendes Formular ist für Ihre Anmeldung bestimmt. Dabei bitten wir Sie, darauf zu achten, dass Sie für jeden Lehrgang ein gesondertes Anmeldeformular verwenden.
Die Teilnehmergebühr pro Teilnehmer/in aus Mitgliedsstädten und –gemeinden beträgt € 280,–. Teilnehmer/innen aus Nichtmitgliedsstädten und –gemeinden haben eine Teilnehmergebühr von € 480,– zu entrichten.
Die Teilnehmergebühr für den Bürgermeisterlehrgang beträgt pro Teilnehmer/in € 380,– .
In der Teilnehmergebühr enthalten sind die Kosten für die Übernachtungen und folgender Verpflegung im Hotel:
- Tag (Anreisetag) Abendessen
- Tag Frühstück, Mittagessen, Abendessen
- Tag (Abreisetag) Frühstück und Mittagessen
Die anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke, die in den Tagungsräumen bereit gestellt werden.
Sollten Sie für einen Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Programm erhalten, so sind wir gehalten, die Teilnehmergebühr auch dann anzufordern, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben festgelegten Frist schriftlich abmelden.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Sekretariate unter der o.g. Durchwahlnummer zur Verfügung (Zentrale 06108/6001 – 0).
