Startseite Frühjahrslehrgänge im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes in der Zeit von Januar bis März 2016

Frühjahrslehrgänge im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes in der Zeit von Januar bis März 2016

In der Zeit von Januar bis März 2016 werden im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes im Kurhaus-Hotel Bad Salzhausen GmbH, 63667 Nidda Stadtteil Bad Salzhausen
folgende Lehrgänge angeboten:       

Lehrgänge für Bürgermeister/innen, Bedienstete, Gemeindevertreter/innen,
Beigeordnete, Ortsbeiräte und Ausländerbeiräte

 

                                                                                                                                                                 SEKRETARIAT: 06108/6001-

11.01. – 13.01.2016

Hessische Gemeindeordnung und Finanzen *

Frau Gass            -73

13.01. – 15.01.2016

Bürgermeister/-innen

Frau Wolf             -22

18.01. – 20.01.2016

Stadtverordnetenvorsteher/-innen
Vorsitzende/-r der Gemeindevertretung

Frau Gass            -73

20.01. – 22.01.2016

Ordnungsamt

Frau Jerkovic       -43

25.01. – 27.01.2016

Ordnungsamt

Frau Jerkovic       -43

27.01. – 29.01.2016

Mietrecht/Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Überlassung kommunale Einrichtungen/Wohnungsaufsichts- und Obdachlosenrecht/Nachbarrecht

Frau Gass            -73

01.02. – 03.02.2016

Finanzen

Frau Seipel          -34

03.02. – 05.02.2016

Haupt- und Personalamtsleiter/-innen

Frau Schröder    -56

10.02. – 12.02.2016

Haupt- und Personalamtsleiter/-innen

Frau Schröder    -56

15.02. – 17.02.2016

Architektenvertrags- und -vergütungsrecht

Frau Schattner   -65

17.02. – 19.02.2016

Finanzen

Frau Seipel         -34

22.02. – 24.02.2016

Haupt- und Personalamtsleiter/-innen

Frau Schröder   -56

24.02. – 26.02.2016

Finanzen*

Frau Seipel         -34

29.02. – 02.03.2016

Bau- und Planungsrecht (Workshop)

Frau Loreth        -50

07.03. – 09.03.2016

KAG Grundlehrgang

Frau Kolb            -62

09.03. – 11.03.2016

KAG Aufbaulehrgang

Frau Kolb            -62

14.03. – 16.03.2016

Ordnungsamt

Frau Jerkovic      -43

16.03. – 18.03.2016

Bau- und Planungsrecht (Workshop)

Frau Loreth        -50

21.03. – 23.03.2016

Vergaberecht

Frau Schattner   -65

Themen der Lehrgänge für Bürgermeister/innen und Bedienstete, Gemeindevertreter/innen, Beigeordnete, Ortsbeiräte und Ausländerbeiräte

Hessische Gemeindeordnung und Finanzen für Mandatsträger
Kommunalverfassungsrecht (11.01. – 13.01.2016) *

  • Aufgaben und Herausforderungen des HSGB
  • Mitwirkung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes im Gesetzgebungs- verfahren
  • Aktuelle Verbands- und kommunalpolitische Themen und wichtige Gesetzes-
    änderungen
  • Aktuelle kommunalrechtliche Rechtsprechung
  • Novelle der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
  • Interessenwiderstreit nach § 25 HGO bei gemeindlichen Beratungen
  • Aktuelle Fragestellungen bei den kommunalen Finanzen


Bürgermeister/innen (13.01. – 15.01.2016)

  • Aktuelle verbands- und kommunalpolitische Themen
  • Aktuelle Entwicklungen zu kommunalrelevanten Gesetzesvorhaben und
    Informationen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport
  • Konfliktmanagement:
    Konflikte rechtzeitig erkennen, lösen und vermeiden
    Kommunikationsstrategien zur Konfliktbearbeitung

      –  Eigen- und Fremdwahrnehmung: Die Wirkung des Unterbewusstseins
         („Ein Experiment“)
      –  Psychologische und kommunikative „Werkzeuge“
         (Verdeckte Botschaften und Aktiv Zuhören)
      –  Die Bedeutung der Sach- und Beziehungsebene
      –  Verbale und nonverbale (Konflikt-)Signale deuten
      –  Konfliktlösungsmodelle in Theorie und Praxis
      –  Bearbeitung von Beispielen aus der Alltagspraxis
      –  Teambildung fördern, Arbeitsprozesse gemeinsam gestalten, Betriebsklima
          positiv (weiter)entwickeln
  • Versorgung der kommunalen Wahlbeamten aufgrund des Gesetzes zur
    Modernisierung des Dienstrechts der kommunalen Wahlbeamten und zur
    Änderung wahlrechtlicher Vorschriften

 

Stadtverordnetenvorsteher/-innen  Vorsitzende/-r der Gemeindevertretung
Kommunalverfassungsrecht (18.01. – 20.01.2016)

  • Aufgaben und Herausforderungen des HSGB
  • Mitwirkung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum
           Gesetzgebungsverfahren
  • Aktuelle verbands- und kommunalpolitische Themen und wichtige Gesetzes-
             änderungen
  • Aktuelle kommunalrechtliche Rechtsprechung
  • Novelle der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
  • Verfahren zur konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung
  • Wahl- und Benennungsverfahren bei mittelbaren Wahlen
  • Einzelfragen zur Sitzungsleitung und zur Geschäftsordnung der Gemeinde-
     vertretung

 

Ordnungsamt (20.01. – 22.01.2016), (25.01. – 27.01.2016) und (14.03. – 16.03.2016)

  • Straßen- und Straßenverkehrsrecht
    (Aktuelle Entscheidungen und Fallbeispiele)
  • Gaststättenrecht/Gewerbeordnung
    (Aktuelle Themen des Gewerbe- und Gaststättenrechts, Vorstellung und
    Besprechung aktueller Gerichtsentscheidungen)
  • Brandschutzrecht (Aktuelle Themen und Rechtsprechung im Brandschutzrecht, Gebührenfragen, Neuerungen im HBKG und Rechtsverordnungen)
  • Ordnungswidrigkeitenrecht


Mietrecht/Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Überlassung kommunaler Einrichtungen/Wohnungsaufsichts- und Obdachlosenrecht/Nachbarrecht
(27.01 – 29.01.2016)

 Mietrecht (neuere Entwicklungen im Mietrecht)

  • Nutzungs- und Überlassungsverträge am Beispiel Windkraft, Photovoltaik,
    Mobilfunk etc.
  • Wohnungsaufsichts- und Obdachlosenrecht
  • Nachbarrecht


Finanzen (01.02. – 03.02.2016) und (17.02. – 19.02.2016)

  • Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer
  • Kommunaler Finanzausgleich
  • Finanzplanung
  • Kommunales Haushaltsrecht
  • Kommunale Steuern und Einnahmebeschaffung

 
Haupt- und Personalamtsleiter/-innen (03.02. – 05.02.2016),  (10.02. – 12.02.2016) und (22.02. – 24.02.2016)

Aktuelles aus dem Bereich des Kommunalverfassungsrechts und Kommunalwahl-rechts

  • Aktuelle kommunalrechtliche Rechtsprechung
  • Novelle der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
  • Verfahren zur konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung
  • Wahl- und Benennungsverfahren bei mittelbaren Wahlen

Aktuelles aus dem  Arbeits- und Beamtenrecht sowie aus dem Sozialrecht (Kinder- und Jugendhilferecht)

  • Neues aus der BAG-Rechtsprechung und Neues aus dem Kinder- und
    Jugendhilferecht

good practice Beispiele

  • Digitale Gremienarbeit
  • Social Media Guidelines
  • „MIT POMMES sparen!“

Aktuelle Themen aus dem Arbeitsrecht

Soziale Kompetenzen / Kommunikationstechniken

 

Architektenvertrags- und -vergütungsrecht (15.02. – 17.02.2016)

  • Vertragsanbahnung und Vertragsschluss
  • Vertragsgestaltung (Inhalte eines Vertrages)
  • Vertragsabwicklung (Leistungsänderung „Nachträge“, mangelhafte Leistungen, Abnahme)
  • Abrechnung (HOAI 2013 unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung)
  • Schadenersatz- und Mängelansprüche (Planungs-, Ausschreibungs- und Über- wachungsmängel sowie Kostenüberschreitungen)

 

Finanzen für Mandatsträger/-innen (24.02. – 26.02.2016)*

  • Kommunale Aufgaben und ihre Finanzierung
  • Kommunales Haushaltsrecht – Mit Überblick Haushaltsplan und Jahresabschluss
  • Grundzüge kommunaler Aufgaben

 

Bau- und Planungsrecht (Workshop) (29.02. – 02.03.16) und (16.03. – 18.03.2016)

  • Städtebauliche Verträge
  • Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde nach §§ 24 ff. BauGB
  • Straßen- und Wegenutzung bei Außenbereichsvorhaben
  • Praktische Fälle aus der Rechtsberatung, aktuelle Rechtsprechung zum Städte- baurecht

KAG (Grundlehrgang) (07.03. – 09.03.2016)

  • Einführung in das Satzungs- und Verfahrensrecht
  • Einführung in das Erschließungs- und Straßenbeitragsrecht
  • Einführung in das Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen
  • Einführung in das Gebührenrecht

 

KAG (Aufbaulehrgang) (09.03. – 11.03.2016)

  • Erschließungsbeiträge
  • Straßenbeiträge
  • Wasser- und Abwasserbeiträge
  • Kostenerstattung für Wasser- und Abwasseranschlussleitungen
  • Wasser- und Abwassergebühren

Vergaberecht (21.03. – 23.03.2016)

  • EU-Vergaberichtlinien unter Berücksichtigung der Neufassung des GWB und der
    Vergabeverordnung sowie der VOB/A durch Umsetzung der neuen
    EU-Richtlinien
  • Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz
  • Durchführung innerstaatlicher und europaweiter Vergabeverfahren:

–  Bauleistungen

–  Dienst- und Lieferleistungen

–  Freiberufliche Leistungen

  • Aktuelles aus der Vergabepraxis
  • Vergabeverstöße: Vermeidung und Rechtsfolgen

 

Wichtige Hinweise:

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir Ihre Anmeldung als verbindlich ansehen und bitten Sie, diese

bis zum Freitag, 30. Oktober 2015

an die Geschäftsstelle zu senden.

 

Zu- bzw. Absagen sowie die genauen Zeit- und Arbeitspläne werden Ihnen ca. 1 Monat vor Lehrgangsbeginn zugeschickt. 

Grundsätzlich möchten wir darauf aufmerksam machen, dass wir die Personen, die bei den Herbstlehrgängen 2015 nicht berücksichtigt werden konnten, vorrangig berücksichtigen werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Teilnehmer/innen erneut anmelden müssen. 

Beiliegendes Formular ist für Ihre Anmeldung bestimmt. Dabei bitten wir Sie, darauf zu achten, dass Sie für jeden Lehrgang ein gesondertes Anmeldeformular verwenden.

Die Teilnehmergebühr pro Teilnehmer/in aus Mitgliedsstädten und –gemeinden beträgt € 280,–. Teilnehmer/innen aus Nichtmitgliedsstädten und –gemeinden haben eine Teilnehmergebühr von € 480,– zu entrichten. 

Die Teilnehmergebühr für den Bürgermeisterlehrgang beträgt pro Teilnehmer/in € 380,– . 

In der Teilnehmergebühr enthalten sind die Kosten für die Übernachtungen und folgender Verpflegung im Hotel: 

  1. Tag (Anreisetag) Abendessen
  2. Tag Frühstück, Mittagessen, Abendessen
  3. Tag (Abreisetag) Frühstück und Mittagessen 

Die anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke, die in den Tagungsräumen bereit gestellt werden. 

Sollten Sie für einen Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Programm erhalten, so sind wir gehalten, die Teilnehmergebühr auch dann anzufordern, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben festgelegten Frist abmelden. 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Sekretariate unter der o.g. Durchwahlnummer zur Verfügung (Zentrale 06108/6001 – 0).

 

 

 

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