Startseite Frühjahrslehrgänge im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes in der Zeit von Januar bis April 2015

Frühjahrslehrgänge im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes in der Zeit von Januar bis April 2015

In der Zeit von Januar bis April 2015 werden im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes im

Kurhaus-Hotel Bad Salzhausen GmbH, 63667 Nidda Stadtteil Bad Salzhausen

folgende Lehrgänge angeboten:

Lehrgänge für Bürgermeister/innen, Bedienstete, Gemeindevertreter/innen, Beigeordnete, Ortsbeiräte und Ausländerbeiräte

SEKRETARIAT:06108/6001-

12.01. – 14.01.2015

Finanzen

Frau Seipel

-34

14.01. – 16.01.2015

Bau- und Planungsrecht (Workshop)

Frau Kaufmann

-74

21.01. – 23.01.2015

Architektenvertrags- und -vergütungsrecht

Frau Schattner

-65

26.01. – 28.01.2015

(nicht nur) für neu gewählte Bürgermeister/innen

Frau Wolf

-22

28.01 – 30.01.2015

Bau- und Planungsrecht (Workshop)

Frau Kaufmann

-74

02.02. – 04.02.2015

Hessische Gemeindeordnung und Finanzen *

Frau Gass

-73

04.02. – 06.02.2015

Finanzen

Frau Seipel

-34

11.02. – 13.02.2015

Ordnungsamt

Frau Jerkovic

-43

18.02. – 20.02.2015

Haupt- und Personalamtsleiter/innen

Frau Schröder

-56

25.02. – 27.02.2015

KAG (Aufbaulehrgang)

Frau Kolb

-62

02.03. – 04.03.2015

Vergaberecht

Frau Schattner

-65

04.03. – 06.03.2015

Finanzen *

Frau Seipel

-34

11.03. – 13.03.2015

Haupt- und Personalamtsleiter/innen

Frau Schröder

-56

16.03. – 18.03.2015

KAG (Grundlehrgang)

Frau Kolb

-62

18.03. – 20.03.2015

Ordnungsamt

Frau Jerkovic

-43

23.03. – 25.03.2015

Hessische Gemeindeordnung und Baurecht *

Frau Gass

-73

25.03. – 27.03.2015

Ordnungsamt

Frau Jerkovic

-43

13.04. – 15.04.2015

Haupt- und Personalamtsleiter/innen

Frau Schröder

-56

 * Diese Lehrgänge richten sich ausschließlich an Gemeindevertreter/innen, Beigeordnete,
Ortsbeiräte und Ausländerbeiräte

Themen der Lehrgänge für Bürgermeister/innen und Bedienstete, Gemeindevertreter/innen, Beigeordnete, Ortsbeiräte und Ausländerbeiräte

Finanzen ( 12.01. – 14.01.2015) und (04.02. – 06.02.2015)

  • Änderungen bei den Gemeindeanteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer
  • Entwicklung und Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs
  • Finanzplanung bis einschl. 2018
  • Kommunales Haushaltsrecht: insb. Jahresabschlüsse, Handhabung der Kommunalaufsicht
  • Neuregelungen und Rechtsprechung zu kommunalen Steuern

Bau und Planungsrecht (Workshop) (14.01. – 16.01.2015) und (28.01. – 30.01.2015)

  • Die Genehmigung von Flächennutzungsplänen
  • Einzelhandel und Planungsrecht
  • Praktische Fälle aus der Rechtsberatung
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Städtebaurecht

Architektenvertrags- und –vergütungsrecht (21.01. – 23.01.2015)

  • Vertragsanbahnung und Vertragsschluss
  • Vertragsgestaltung (Inhalt eines Vertrages)
  • Vertragsabwicklung (Leistungsänderung „Nachträge“, mangelhafte Leistungen,
    Abnahme)
  • Abrechnung (HOAI 2013)
  • Schadensersatz- und Mängelansprüche (Planungsmängel, Bauwerksmängel, Kostenüberschreitungen)

Lehrgang (nicht nur) für neu gewählte Bürgermeister/innen (26.-28.01.2015)

  • Verbandsarbeit des HSGB
  • Aktuelle verbandspolitische Themen
  • Aktuelle Entwicklungen zu kommunalrelevanten Gesetzesvorhaben / Informationen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport
  • Hessische Gemeindeordnung
  • Stellung des Bürgermeisters in der hessischen Kommunalverfassung
  • Zuständigkeiten der gemeindlichen Organe; Abgrenzung Gemeindevertretung/Gemeindevorstand sowie Gemeindevorstand/Bürgermeister
  • Sitzungsablauf und Verfahren der Sitzungen des Gemeindevorstands
  • Überwachungsrechte der Gemeindevertretung
  • Finanzen
  • Grundzüge kommunale Finanzen und kommunale Abgaben
  • Vergaberecht

Hessische Gemeindeordnung und Finanzen für Mandatsträger * (02.02. – 04.02.2015)

  • Aufgaben und Herausforderungen des HSGB
  • Mitwirkung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes im
    Gesetzgebungsverfahren
  • Aktuelle verbands- und kommunalpolitische Themen und wichtige
    Gesetzesänderungen
  • Aktuelle kommunalrechtliche Rechtsprechung
  • Überwachungsrechte der Gemeindevertretung
  • Fragen zum Sitzungsablauf und Verfahren der Sitzungen der
    Gemeindevertretung
  • Fragen zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung
  • Aktuelle kommunale Finanzen

Ordnungsamt (11.02. – 13.02.2015), ( 18.03. – 20.03.2015) und (25.03. – 27.03.2015)

  • Straßen- und Straßenverkehrsrecht
    (Aktuelle Entscheidungen und Fallbeispiele)
  • Gaststättenrecht/Gewerbeordnung
    (Aktuelle Themen des Gewerbe- und Gaststättenrechts, Vorstellung und
    Besprechung aktueller Gerichtsentscheidungen)
  • Brandschutzrecht
    (Aktuelle Themen und Rechtsprechung im Brandschutzrecht, Gebührenfragen,
    Neuerungen im HBKG und der FW-Organisationsverordnung)
  • Grundzüge des HSOG und Verfügungstechnik

 Haupt- und Personalamtsleiter/innen (18.02. – 20.02.2015), (11.03. – 13.03.2015) und (13.04. – 15.04.2015)

 Aktuelles aus dem Bereich des Kommunalverfassungsrechts und Kommunalwahl-rechts

  • Aktuelle Rechtsprechung zum Kommunalverfassungs- und Kommunalwahlrecht
  • Mögliche Änderungen der Hauptsatzung ein Jahr vor Ende der Wartezeit
  • Nachrücken von Mandatsträgern in gemeindlichen Organen
  • Widerspruchs- und Beanstandungsverfahren (§§ 63, 74 HGO)
  • Erfahrungsaustausch zum elektronischen Sitzungsdienst

 Aktuelles aus dem Arbeits- und Beamtenrecht sowie aus dem Sozialrecht (Kinder- und Jugendhilferecht)

  • Neues aus der BAG-Rechtsprechung und Neues aus dem Kinder– und Jugendhilferecht (HessKiföG)

 Strategie der Personalentwicklung in der Praxis

  • Personalentwicklung

Ausführungen zu aktuellen Themen aus dem Arbeitsrecht

  • wie u. a. Personalratsbeteiligung

KAG (Aufbaulehrgang) (25.02. – 27.02.2015)Erschließungsbeiträge

  • Straßenbeiträge
  • Wasser- und Abwasserbeiträge
  • Kostenerstattung für Wasser- und Abwasseranschlussleitungen
  • Wasser- und Abwassergebühren

 Vergaberecht (02.03. – 04.03.2015)

  • EU-Vergaberichtlinien und Hessisches Vergabegesetz (Überblick und Ausblick)
  • Durchführung innerstaatlicher und europaweiter Vergabeverfahren
    – Bauleistungen (VOB/A)
    – Dienst- und Lieferleistungen (VOL/A)
    – Freiberufliche Leistungen (VOF)
  • Aktuelles aus der Vergabepraxis
  • Vergabeverstöße: Vermeidung und Rechtsfolgen

Finanzen Mandatsträger * (04.03.-06.03.2015)

  • Kommunale Aufgaben und ihre Finanzierung
  • Kommunales Haushaltsrecht – Mit Überblick Haushaltsplan und Jahresabschluss lesen
  • Grundzüge kommunaler Abgaben

KAG (Grundlehrgang) (16.03. – 18.03.2015)

  • Einführung in das Satzungs- und Verfahrensrecht
  • Einführung in das Erschließungs- und Straßenbeitragsrecht
  • Einführung in das Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen
  • Einführung in das Gebührenrecht

 Hessische Gemeindeordnung und Baurecht für Mandatsträger * (23.03. – 25.03.2015)

  • Aufgaben und Herausforderungen des HSGB
  • Mitwirkung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes im
    Gesetzgebungsverfahren
  • Aktuelle verbands- und kommunalpolitische Themen und wichtige
    Gesetzänderungen
  • Aktuelle kommunalrechtliche Rechtsprechung
  • Überwachungsrechte der Gemeindevertretung
  • Fragen zum Sitzungsablauf und Verfahren der Sitzungen der
    Gemeindevertretung
  • Fragen zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung
  • Grundlagen des Bauplanungsrechts

 

Wichtige Hinweise:

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir Ihre Anmeldung als verbindlich ansehen und bitten Sie, diese

bis zum 17.11.2014

an die Geschäftsstelle zu senden.

Zu- bzw. Absagen sowie die genauen Zeit- und Arbeitspläne werden Ihnen ca. 1 Monat vor Lehrgangsbeginn zugeschickt.

Grundsätzlich möchten wir darauf aufmerksam machen, dass wir die Personen, die bei den Herbstlehrgängen 2013 nicht berücksichtigt werden konnten, vorrangig berücksichtigen werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Teilnehmer/innen erneut anmelden müssen.

Beiliegendes Formular ist für Ihre Anmeldung bestimmt. Dabei bitten wir Sie, darauf zu achten, dass Sie für jeden Lehrgang ein gesondertes Anmeldeformular verwenden.

Die Teilnehmergebühr pro Teilnehmer/in aus Mitgliedsstädten und –gemeinden beträgt € 280,–. Teilnehmer/innen aus Nichtmitgliedsstädten und –gemeinden haben eine Teilnehmergebühr von € 480,– zu entrichten.

Die Teilnehmergebühr für den Bürgermeisterlehrgang beträgt pro Teilnehmer/in € 380,– .

In der Teilnehmergebühr enthalten sind die Kosten für die Übernachtungen und folgender Verpflegung im Hotel:

  1. Tag (Anreisetag) Abendessen
  2. Tag Frühstück, Mittagessen, Abendessen
  3. Tag (Abreisetag) Frühstück und Mittagessen

Die anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke, die in den Tagungsräumen bereit gestellt werden.

Sollten Sie für einen Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Programm erhalten, so sind wir gehalten, die Teilnehmergebühr auch dann anzufordern, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben festgelegten Frist abmelden.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Sekretariate unter der o.g. Durchwahlnummer zur Verfügung (Zentrale 06108/6001 – 0).

anhang-2014-ed95.pdf

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