Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat mit Schreiben vom 16.11.2022 auf die Fristen für die Aufstellung von Wahlvorschlägen bei Landtageswahlen und Kommunalwahlen einschließlich Direktwahlen hingewiesen. Durch das Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 07.05.2020 (GVBL S. 618) sind Fristen für die frühestmögliche Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung und die Aufstellung von Wahlvorschlägen eingeführt worden. Es wird insofern auf die Ausführungen in dem Schreiben verwiesen.
Wir haben das Schreiben auf unserer Homepage unter Fachinformationen „Wahlrecht“ eingestellt.
Mit der Bitte um Beachtung.
Abteilung 2.1 – Adr/Sie
