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Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen nach § 6 HLöG

Die jüngsten gerichtlichen (Eil-)Entscheidungen zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonn-tagen gemäß § 6 HLöG (VGH Kassel, Beschl. v. 05.04.2016, Az.: 8 B 751/16 zur Frankfurter Musikmesse; VGH Kassel, Beschl. v. 04.05.2016, Az.: 8 B 1249/16 – Weiterstädter Spargel- und Grillfestival; VG Frankfurt, Az.: 7 L 1769/16.F (1. Usinger Käsefest) sowie die Darstellung der Allianz für den freien Sonntag und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in ihrer Mail vom 04.04.2016 an Oberbürgermeister, Bürgermeister, Stadträte und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in Hessen haben zunehmend zu einer Verunsicherung geführt, unter welchen Voraussetzungen noch verkaufsoffene Sonntage freigegeben werden können. 

Mit Schreiben vom 20.05.2016 ist uns von Seiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration eine Auslegungshilfe für die Voraussetzungen zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen übermittelt worden. Dieses Schreiben ist auf unserer Homepage unter Fachinformationen Ordnungsrecht eingestellt und kann dort abgerufen werden. 

Wir bitten um Beachtung.

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