Startseite Freie Bahn für kommunale Klimaschutzaktivitäten: Antragsfenster der Kommunalrichtlinie geöffnet

Freie Bahn für kommunale Klimaschutzaktivitäten: Antragsfenster der Kommunalrichtlinie geöffnet

Ab dem 1. Januar 2019 können Kommunen und andere lokale Akteure Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie stellen. Mit vielen neuen Fördergegenständen schafft die novellierte Richtlinie Anreize für den Klimaschutz vor Ort. Ein neuer Online-Förderlotse erleichtert die Antragstellung und hilft, die passenden Klimaschutzmaßnahmen zu finden.

Gefördert werden unter anderem:

  • Klimaschutzkonzepte und Personal für die Umsetzung,
  • eine hocheffiziente Straßen- und Innenbeleuchtung,
  • der Neubau von Radwegen,
  • eine intelligente Verkehrssteuerung,
  • eine klimafreundliche Abwasserbehandlung in Kläranlagen,
  • die Sammlung von Garten- und Grünabfällen,
  • der Neubau von Bio-Vergärungsanlagen,
  • eine klimafreundliche Trinkwasserversorgung,
  • Energiemanagementsysteme,
  • Fokusberatungen,
  • Potenzialstudien und vieles mehr.

Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. März 2019 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenfreie Beratung an (telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de.

Zudem hilft ein neuer Förderlotse zur Kommunalrichtlinie Antragstellern, die passenden Klimaschutzmaßnahmen zu finden und führt direkt zur Antragstellung. Dieser findet sich unter:

www.klimaschutz.de/foerderlotse/de.

 

 

(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 0219 vom 11. Januar 2019)

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