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Fracking: Bundesvereinigung fordert Gesetzgeber zum Handeln auf

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben in einem gemeinsamen Schreiben die Mitglieder des Umweltausschusses, des Wirtschaftsausschusses und des Unterausschusses Kommunales des Deutschen Bundestages aufgefordert, das Gesetzespaket zur Regelung der Fracking-Technologie schnellstmöglich zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. 

Das Verbändeschreiben an den Deutschen Bundestag hat folgenden Inhalt: 

„Anrede,

die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) appellieren mit Nachdruck an Sie, das Gesetzespaket zur Regelung der Fracking-Technologie schnellstmöglich zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Die derzeitige Rechtslage muss aus Sicht der Kommunen und kommunalen Unternehmen dringend angepasst werden, um die Trinkwasserressourcen ausreichend zu schützen. Derzeit erlaubt die Rechtslage Tiefbohrungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen auch in Wasserschutz- und Wassereinzugsgebieten. Die Bezirksregierung Arnsberg hat jüngst erst einem Unternehmen eine Aufsuchungserlaubnis für Gaslagerstätten in weiten Teilen des Wassereinzugsgebietes und der Wasserschutzgebiete des Wasserwerks Haltern der GELSENWASSER AG erteilt. Mit der nun erteilten Genehmigung werden eventuelle Risiken für rund eine Millionen Menschen, die aus diesen Trinkwasserressourcen versorgt werden, in Kauf genommen. Auch die Trinkwasserversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg ist betroffen. So gibt es derzeit Überschneidungen der Aufsuchungsgebiete eines Unternehmens für Kohlenwasserstoffe mit den Grundwassereinzugsgebieten der Wasserwerke Nordheide und Curslack von HAMBURG WASSER. Zuletzt bestanden weitere Aufsuchungserlaubnisse auch für Teile der Wasserschutzgebiete der Freien und Hansestadt Hamburg. Eine erneute Beantragung für diese Felder ist jederzeit möglich und müsste nach geltendem Genehmigungsrecht erteilt werden. Dies gilt auch für das Wasserschutzgebiet der Stadt Vechta, aus dessen einzigem Wasserwerk rund 30.000 Einwohner ihr Trinkwasser beziehen.

Mit großer Sorge müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es immer noch keine Einigung in den strittigen Punkten gibt. Das vorliegende Gesetzespaket wäre aus unserer Sicht ein wesentlicher Schritt zum Schutz der Trinkwasserressourcen vor den möglichen Risiken der Fracking-Technologie. Positiv sehen wir, dass die Regierungskoalition nach wie vor den Willen zu einer gesetzlichen Regelung bekundet.

Es ist nun dringend geboten, das parlamentarische Verfahren für ein „Wasserschutzgesetz“ wieder aufzunehmen und abzuschließen. Ein weiteres Abwarten kann zu ernsten Konsequenzen für die Kommunen und kommunalen Trinkwasserversorgungsunternehmen führen, da die Genehmigungsbehörden an die bisherige Rechtslage gebunden sind und das ausgerufene faktische Moratorium dadurch an sein Ende kommt. Die drohenden Konflikte zwischen Trinkwasserschutz und Bergbauwirtschaft können nur durch gesetzliche Klarheit verhindert werden.

Mit freundlichen Grüßen“ 

Anmerkung: 

Derzeit ist noch nicht absehbar, wann und in welcher Form eine politische Einigung zum Fracking-Gesetzespaket erzielt wird. Wie im Anschreiben dargelegt, bedarf es einer zügigen gesetzgeberischen Klarstellung. Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU lehnen daher auch ein Moratorium zur Fracking-Technologie – etwa bis zum Jahr 2020 – ab. Die Hauptgeschäftsstelle wird über die weiteren Entwicklungen berichten.

 

(Quelle: DStGB Aktuell – Städtebau, Vergabe und Umwelt 1916 vom 13. Mai 2016)

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