Startseite Fotos für den Personalausweis: Bundesregierung beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen

Fotos für den Personalausweis: Bundesregierung beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen

Um Manipulationen bei der Passbeantragung und unerlaubten Grenzübertritten vorzubeugen, hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen beschlossen. Dieser Gesetzentwurf geht nun ins Gesetzgebungsverfahren.

In Zukunft wären demnach Fotostudios und Fotografen dazu verpflichtet, ein Passfoto ausschließlich digital zu erstellen und über eine sichere Übermittlung an die Pass- bzw. Personalausweisbehörde zu versenden. Alternativ kann das Lichtbild auch direkt vor Ort in der Behörde und unter Aufsicht eines Mitarbeiters gefertigt werden. Das Mitbringen von Fotos zur Aufnahme in den Ausweis ist dann nicht mehr möglich.

Hintergrund der Regelung ist das sog. „Morphing“: Dabei werden die Fotos zweier Menschen zu einem Bild verschmolzen. Möglich ist das bereits durch frei verfügbare Computerprogramme. Ist das Lichtbild auf einem Pass auf diese Weise manipuliert, kann nicht nur deren Inhaber das Dokument nutzen. Unter Umständen ermöglicht es auch einer weiteren Person, deren Gesichtszüge im Foto enthalten sind, den Gebrauch des Passes.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Neuregelung betreffend Lichtbilder erst am 1. Mai 2025 in Kraft treten. Hintergrund sind laut Gesetzesbegründung die erwarteten technischen und organisatorischen Umsetzungsnotwendigkeiten.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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