Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hat der Geschäftsstelle zur Kenntnis gegeben, dass zur Sicherung einer multifunktionalen Waldwirtschaft und zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, der in der Nacht vom 31. Juli 2017 zum 1. August 2017 betroffenen Wälder, am 23. November 2017 die Sturmschadensrichtlinie Erik erlassen worden ist. Für die betroffenen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer soll diese Richtlinie eine Hilfe zur raschen Aufarbeitung des Schadholzes und zur Räumung der Flächen gewähren.
Die Zuwendungen werden auf Antrag aus Mitteln der Walderhaltungsabgabe bereitgestellt. Die Sturmschadensrichtlinie Erik wurde am 11. Dezember 2017 im Staatsanzeiger veröffentlicht und kann auf der Homepage des HMUKLV unter
mit dem Antragsformular für Zuwendungen heruntergeladen werden.
Weiterhin können die betroffenen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer Förderungen nach der Förderrichtlinie des Landes Hessen vom 17. Dezember 2015 Förderbereich B2, mit Ausnahme der Flächenräumung in Anspruch nehmen.
Wir bitten um Kenntnisnahme
