Startseite Förderungen von Investitionen finanzschwacher Kommunen durch die Bundesregierung – Kommunales Investitionsprogramm des Bundes in Höhe von 5 Mrd. €

Förderungen von Investitionen finanzschwacher Kommunen durch die Bundesregierung – Kommunales Investitionsprogramm des Bundes in Höhe von 5 Mrd. €

Die Bundesregierung hat mit Eckwertebeschluss vom 18.03.2015 zum Bundeshaushalt 2016 und Finanzplan 2015 bis 2019 beschlossen, dass zur Förderung und Entlastung der Kommunen zusätzlich 5 Mrd. zur Verfügung gestellt werden. Davon entfallen 3,5 Mrd. € auf den neuen Kommunalinvestitionsfonds zur zielgenauen Stärkung der Investitionstätigkeit der finanzschwachen Kommunen. Weitere 1,5 Mrd. € werden für die Entlastung der Kommunen im Jahr 2017 eingesetzt, um ihnen Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen.

Zur Umsetzung liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG) vor. Hierin stellt sich das Bundesprogramm in den Grundzügen wie folgt dar:

  • Bis zu 317 Mio. € der Bundesmittel könnten nach dem Kabinettsentwurf der Bundesregierung nach Hessen fließen. Der Verteilungsschlüssel wurde jedoch noch nicht endgültig festgelegt.
  • Die Fördermittel vom Bund erfolgen für Investitionen von finanz- bzw., strukturschwachen Kommunen – nicht jede Kommune in Hessen kann damit vom Förderprogramm profitieren.
  • Bis zu 90 % der Investitionen können durch den Bund gefördert werden, den Ländern ist es jedoch unbenommen, einen niedrigeren als diesen Höchstfördersatz festzulegen
  • Die Aufnahme von Investitionsmaßnahmen in die Förderung nach dem Kabinettsentwurf auf Bundesebene wäre schon mit einem Kofinanzierungsanteil von (mindestens) 10 % möglich.
  • Der Förderzeitraum soll von Mitte 2015 bis Ende 2018 reichen.

Die Förderbereiche wurden vom Bund wie folgt definiert:

1. Investition mit Schwerpunkt Infrastruktur.
a. Krankenhäuser.
b. Straßen, beschränkt auf Lärmbekämpfung.
c. Städtebau einschl. altersgerechter Umbau- und Barriereabbau, ohne Abwasser und ÖPNV.
d. Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels.
e. Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen.

2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
a. Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur.
b. Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur.
c. Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung.

3. Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz

Das Hessische Ministerium der Finanzen hat hierzu eine Arbeitsgruppe Kommunales Investitionsprogramm eingerichtet, in welche die kommunalen Spitzenverbände eingebunden sind. Hier sollen die Umsetzungsmöglichkeiten und die Ausgestaltung des Bundesprogramms auf Landesebene besprochen werden. 

Wir bitten darum, von direkten Förderwünschen gegenüber der Geschäftsstelle für einzelne konkrete Maßnahmen Abstand zu nehmen und weisen weiterhin darauf hin, dass eine Ausweitung der Förderbereiche nur durch Bundesgesetzgebung erfolgen könnte, da sowohl das Land als auch die Kommunen an die Vorgaben des Bundes gebunden sind.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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